SICHERHEIT IN DEN EIGENEN VIER WÄNDEN

Michael-Foellmer

Michael Foellmer

Haben Sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllt? So sollte sich dieser Traum nicht in einen Alptraum verwandeln. Als Hausbesitzer müssen Sie sich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Es gilt sich also gegen Schäden abzusichern, deren Ausmaße nicht so einfach kompensiert werden können. Wir möchten Ihre Risiken durchleuchten und Lösungsmöglichkeiten vorstellen. Nehmen Sie sich etwas Zeit und überdenken Sie Ihre Risikosituation.

Der Irrglaube von der Altersvorsorge
Die landläufige, scherzhafte Bezeichnung des eigenen Hauses als große Sparbüchse, ist nicht so ganz aus der Luft gegriffen. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit – als Altersvorsorge im klassischen Sinne kann es aber nicht bezeichnet werden. Durch den Bezug der eigenen Immobilie spart man natürlich zunächst einmal Miete. Es darf hierbei allerdings nicht vergessen werden, dass ein eigenes Haus auch instandgehalten werden muss. Speziell dann, wenn es schon einige Jahre steht und Sie womöglich bereits im Rentenalter sind. Ein neues Dach, verbesserte Wärmedämmung oder neue Rohrleitungen wachsen sich schnell zu größeren Investitionen aus. Es ist vorteilhaft, wenn dafür frühzeitig Vorsorge getroffen wurde.

Finanzielle Absicherung der Familie
Die meisten Hauseigentümer befinden sich in familiär gefestigten Verhältnissen mit Partner und häufig auch mit Kindern. Daher stellt die Schuldenlast, die der Hausbau oftmals mit sich bringt, immer auch eine Gefahr für die ganze Familie dar. Fällt etwa der Hauptversorger weg und Finanzierungsraten können nicht mehr gezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung. Ob der Erlös hieraus dann überhaupt ausreicht, um die offenen Schulden begleichen zu können, ist dabei noch eine ganz andere Frage. Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab. Hier kann eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitversicherung die notwendige Abhilfe schaffen.

Das A und O – die Gebäudeversicherung
Schäden an der Immobilie sind immer ärgerlich. Die Reparatur sorgt für nicht eingeplante Kosten. Gut also, wenn die Versicherung für solche Auslagen aufkommt. Für ein Gebäude ist daher eine Gebäudeversicherung unumgänglich. Falls Sie noch frischer Hausbesitzer sind und das Haus von einem Vorbesitzer erworben haben, ist grundsätzlich erst einmal davon auszugehen, dass das Gebäude bereits über eine Gebäudeversicherung verfügt. Diese Versicherung bleibt quasi beim Haus und geht auf Sie als neuen Versicherungsnehmer über, damit keine versicherungsfreie Zeit entsteht. Würde z. B. das Haus in der Übergangszeit abbrennen, gäbe es keine Erstattung. Von daher ist das grundsätzlich eine sehr gute Regelung. Besteht ausreichender Versicherungsschutz? Natürlich wissen Sie erstmal nicht, welchen Versicherungsschutz Sie hier übernehmen. Regelmäßig können wir die Beobachtung machen: Je älter das Haus, desto älter die Gebäudeversicherung, folglich schlechter und lückenhafter ist auch der Versicherungsschutz. Oft ist nur das Feuerrisiko abgesichert und Überspannungsschäden nicht mitversichert. Das mag möglicherweise bei Abschluss des Vertrags keine große Rolle gespielt haben, als das Heizöl noch täglich per Kanne aus dem Keller geholt wurde. Mit Blick auf die Vielzahl elektrischer Installationen, die über die Jahre zum Standard eines Wohnhauses geworden sind, kann man inzwischen kaum noch auf den Einschluss der Überspannungsschäden verzichten. Und das soll nur beispielhaft dafür stehen, was sich im Wohnleben über die Jahrzehnte änderte und von der Versicherungsbranche auch in Versicherungsbedingungen aufgefangen wurde. Fehlt Ihnen dieser wichtige Schutz bislang, sollte Sie diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen.

Alte Versicherungsbedingungen sind vor allem eines: alt. Oft zu alt, um Sie im Schadensfall noch glücklich machen zu können. Der Gesetzgeber hat an Probleme dieser Art gedacht und Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, von dem Sie innerhalb eines Monats nach Grundbuchumschreibung (nicht der Grundbuchauflassung) Gebrauch machen können. Was aber, wenn die Frist vorbei ist? Wurde die Umschreibung im Grundbuch bei Ihnen schon vor über einem Monat vorgenommen, stellt dies auch keine größere Schwierigkeit dar. Der Vertrag ist zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Alternativ können Sie, um auf Nummer sicher zu gehen, bestehende Versicherungslücken mit Hilfe weiterer Einschlüsse oder eines Neuvertrags schließen. Ein finanzieller Mehraufwand ist oftmals leider nicht vermeidbar.

Wichtig: Versicherungssumme prüfen!
Für gewöhnlich weist die übernommene Versicherung eine Versicherungssumme in Reichsmark aus – den „1914er Wert“. Diese spezielle Versicherungssumme dient als einheitliche Berechnungsbasis für Gebäude aller Art, Größe und aller Baujahre. Eine ausreichende Schadensleistung wird demnach garantiert, um ein Haus gleicher Art und Güte neu aufzubauen, wenn das Vorhandene vollständig vernichtet wurde. Wichtig ist natürlich, dass der Wert korrekt ermittelt und angegeben wurde. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Wertermittlung. Wurden also über die Jahre am Gebäude Erweiterungen oder Verbesserungen vorgenommen, die dem Versicherer zur Anpassung des versicherten Werts nicht mitgeteilt wurden, droht eine Unterversicherung. Zwar akzeptieren viele Versicherer den 1914er Wert eines Vorversicherers – ob der Ihnen vorliegende Wert richtig ermittelt wurde und auch wirklich jede bauliche Veränderung beinhaltet, den das Haus über die Jahre erfuhr, können Sie normalerweise nicht wissen. Oft wissen dies auch die Vorbesitzer nicht. Wir empfehlen daher dringend, unnötige Risiken einer zu niedrigen Versicherungssumme zu vermeiden und das Haus neu einzuwerten. Nur so stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn es zu einem größeren Schaden kommt.

TEXT: Michael Foellmer