IM FALLE EINER INSOLVENZ: DIE BAUFERTIGSTELLUNG- UND BAU-GEWÄHRLEISTUNGSVERSICHERUNG

Michael-Foellmer

Michael Foellmer

Jeder Bauherr geht zunächst einmal davon aus, dass der Baupartner zuverlässig ist und das Projekt zu Ende bringt, doch das kann ein Trugschluss sein. Wenn der Baupartner Konkurs anmeldet, werden die Bauleistungen einstellt. Für jeden Tag, an dem der Bau ruht, zahlt der Bauherr trotzdem Zinsen. Ganz abgesehen von den Mehrkosten für die in Eile geschlossene Beauftragung weiterer Unternehmer. Eine Baufertigstellungsversicherung kann vor den Mehrkosten schützen.

Wer ein Haus baut, nimmt seine Zukunft in die Hand. Damit aber aus einer Baustelle wirklich ein bleibender Wert wird, muss Sicherheit an erster Stelle stehen. Schnell passieren beim Bau Fehler. Die Behebung von Mängeln kostet im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Hierbei kann eine Versicherungsgesellschaft mit der Baugewährleistungs-Versicherung wirksamen Schutz bieten. Diese Versicherung übernimmt damit das finanzielle Risiko der Mängelbeseitigung für einen Bruchteil der Bausumme. Zugleich profitieren Sie von einer gutachterlichen Baubegleitung, die die Entstehung von Mängeln minimiert und die Bauqualität steigert. So können Sie sich als Bauherr voll und ganz auf die Fertigstellung Ihres Traumhauses konzentrieren.

Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Bauvorhaben Versicherungsnehmer ist Ihr Bauträger/Generalübernehmer

Welche Leistung erhalten Sie?
Behebung der versicherten Baumängel nach Bauabnahme durch Ihren Bauunternehmer Direktanspruch an die Versicherungsgesellschaft bei Insolvenz des Bauunternehmers Baubegleitende Qualitätsprüfung Fertigstellung des Bauvorhabens bei Insolvenz des Versicherungsnehmers/Bauunternehmers Übernahme möglicher Mehrkosten für die vertragsgemäße Fertigstellung bis zur Versicherungssumme Wer ein Haus baut, hat viele Formalitäten zu erledigen. Nicht so bei der Baugewährleistungs-Versicherung. Diese schließen wir immer direkt mit Ihrem Bauträger oder Generalübernehmer ab. Versichert ist und bleibt aber Ihr Objekt. Die Baugewährleistungs-Versicherung schützt Ihr Objekt bis zu fünf Jahre nach Bauabnahme. Sollten in dieser Zeit erstmalig bautechnische Mängel auftreten, ist Ihr Bauunternehmer dagegen versichert. Grundsätzlich werden die anfallenden Kosten dabei direkt an Ihren Bauunternehmer erstattet. Dieser bleibt damit Ihr direkter Ansprechpartner. Es erfolgt eine qualifizierte Baubegleitung. Unabhängige Experten begleiten Ihr Bauvorhaben. Dieser fachliche Beistand unterstützt Ihren Bauunternehmer. Wenn Spezialisten einen Baumangel entdecken – der ja auch bei der sorgfältigsten Baudurchführung einmal passieren kann –, wird der Bauunternehmer direkt darauf hingewiesen. Die Gefahr unentdeckter Mängel, die vielleicht erst viele Jahre später zu einem Schaden führen, wird damit reduziert. Das steigert die Bauqualität und Ihre Sicherheit. Für den Fall der Insolvenz des Bauunternehmers nach der Bauabnahme haben Sie sogar einen Direktanspruch an den Versicherer. Dies wird auf einem Zertifikat dokumentiert, das Ihnen über Ihren Bauunternehmer ausgehändigt wird.

Eckpunkte der Baugewährleistung
Fünf Jahre Gewährleistungszeitraum Arbeiten von Subunternehmern mitversichert Absicherbar sind Bauvorhaben wie Einfamilien-, Reihen-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Sanierungsbauten

Was ist versichert?
Schadensuchkosten bis 10.000 Euro Kein Regress gegenüber Versicherungsnehmer und Mitversicherten Direktanspruch des Auftraggebers/Bauherrn gegenüber der Versicherungsgesellschaft bei Insolvenz des Versicherungsnehmers Kostenübernahme bei Mangelbeseitigungspflichten des Versicherungsnehmers (abzgl. Wagnis und Gewinn) Kosten der Zugänglichmachung des Mangels und Wiederherstellung des vorherigen Zustandes Zertifikat über Direktanspruch für Auftraggeber/Bauherrn.

TEXT: Michael Foellmer