NICHT AUSGEFÜHRTE EINZELPOSITIONEN DAS UNTERSCHÄTZTE AUFTRAGGEBER-RISIKO

Immer wieder kommt es vor, dass Positionen die im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses mit beauftragt werden im Zuge des Baufortschritts dann doch nicht ausgeführt werden.

Wenn es sich insoweit nicht um Eventualpositionen handelt, so besteht – sowohl nach BGB als auch nach VOB/B – ein sehr erhebliches Risiko des Auftraggebers die nicht ausgeführten Leistungen dennoch bezahlen zu müssen. Mit Beschluss vom 2.4.2019 hat das Oberlandesgericht München zum Aktenzeichen 28 U 413/19 Bau dies nochmals erfreulich klar dargestellt.

Lässt der Auftraggeber nämlich einzelne Positionen nach Auftragserteilung nicht vom Auftragnehmer ausführen, so liegt insoweit keine Leistungsänderung vor, sondern vielmehr eine Teilkündigung. In einem solchen Fall sieht aber sowohl die VOB/B über § 24 und § 812 (als auch das BGB über § 648) vor, dass der Unternehmer für diese Position sodann das ursprüngliche Auftragsvolumen verlangen kann, sich jedoch dasjenige anrechnen lassen muss, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Zusätzlich sieht das BGB hier die Möglichkeit des Auftragnehmers vor im Rahmen einer gesetzlichen Vermutung pauschal 5 vom 100 der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu verlangen. Üblicherweise wird dies kalkulatorisch darauf hinaus laufen, dass jedenfalls allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten und Wagnis und Gewinn für die nicht ausgeführte Position verlangt werden können. Dabei ist zu beachten, dass die entsprechende Position dann umsatzsteuerneutral zu fakturieren ist, da Umsatzsteuer nur auf Leistungen erhoben wird, nicht aber auf nicht ausgeführten Leistungen. Der zu fakturierende Umsatzsteuersatz ist also null Prozent.

Für Auftragnehmer ist also eine Teilkündigung durchaus abrechenbar, da ja auch in dieser Position ursprünglich Fixkosten mit umgelegt wurden, die dann am Ende bei Nichtausführung zu einer Unterdeckung im Rahmen der Nachkalkulation führen. Für Auftraggeber ist dann eine solche Position äußerst gefährlich, denn es gibt kaum etwas Ärgerlicheres als faktisch „Geld fürs Nichtstun“ bezahlen zu müssen.… zum Artikel

ZU TISCH – Offene Wohnküchen

Seit mehreren Jahren bereits kann man die Renaissance der Wohnküche konstatieren. Was bis in die 1940er Jahre hinein selbst in Mietwohnungen Standard war, wird heute erneut zur Selbstverständlichkeit: Eine geräumige und gemütliche Küche, die nicht nur zum Kochen dient, sondern der Mittelpunkt des Familienlebens ist.

Nachdem mangels vorhandener Bausubstanz im Nachkriegsdeutschland überall neue Siedlungsbauten unter den Prämissen schnell, kostengünstig und Flächen sparend aus dem Boden gestampft worden waren, verkam die Küche jahrzehntelang zu einem winzigen , schmalen Schlauch mit einseitig eingebauter Arbeitszeile mitsamt aller Geräte. Allenfalls ein ebenso winzig-schmales Tischchen für ein Minimum an Sitzmöglichkeit hatte noch Platz. Es war die Geburtsstunde der neuen „Essgruppe“ im Wohnzimmer. Weiterlesen

Schatzkammern – Begehbare Schränke

Wer schon einmal in den Genuss eines begehbaren Kleiderschrankes gekommen ist, wird sich nur sehr schwerlich wieder an eine konventionelle Schranktürenparade gewöhnen können. Eine einzige Tür – und die ganze Welt der eigenen Garderobe strahlt quasi um die Wette und wartet auf ihren Einsatz. Begleiten Sie uns in verschiedene private Schatzkammern und lassen Sie sich inspirieren.

Schatzkammern gab es schon in der Antike. Hier waren es aber eher ganze Häuser, die wertvolle Gegenstände beherbergten. Aus ihrer lateinischen Bezeichnung Thesaurus entstand später das Wort Tresor. Bevor für jeweils bedeutende Schätze eigene Aufbewahrungsstätten wie Bibliotheken für Bücher oder Banken für Münzen geschaffen wurden, waren sie in entsprechenden Sicherungskammern in Festungen, Burgen und Palästen aufgehoben worden. Weiterlesen

Zehn Ratschläge für den Innenhof

  • Soll der Innenhof bepflanzt werden, und sei es auch nur in Teilen, ist darauf zu achten, dass das Grün nicht zu nah an möglichen Glaswänden steht. Das Fensterreinigen sollte jederzeit ohne vorherigen Rückschnitt möglich sein. Auch auf den Scheiben abknickende Blätter und Triebe sind von innen alles andere als schön.
  • Bei einer Bepflanzung ebenfalls wichtig ist die richtige Auswahl des Grüns je nach Standort und Himmelsrichtung.
  • Ein dritter Aspekt sind die Sichtachsen. Möchte ich einen freien Blick auf das gegenüberliegende Innere haben oder eben gerade nicht, weil dort vielleicht Bad, WC oder Schlafzimmer sind.
  • Im Falle von blühenden Grünpflanzen ist es ratsam, diese im Dialog mit Farbakzenten in den angrenzenden Räumen auszuwählen. Eine farbige Innenwand, ein Teppich oder sonstige farbige Textilien bekommen somit ein Pendant in der unmittelbar angrenzenden, freien Natur.
  • Entlang von bodentiefen Verglasungen ist eine Drainage mit Gitterrosten sinnvoll, damit bei Niederschlägen nicht zuviel Wasser und somit Schmutz hoch spritzt.
  • Selbst im kleinsten Patio sollte man an eine Begehbarkeit in Form von Trittsteinen oder Ähnlichem für alle Eventualitäten sorgen.
  • Wie für den Vorgarten gilt auch hier: Eine Schotterwüste mit Gipsbrunnen ist weder japanisch noch ökologisch.
  •  Ein Patio muss nicht rundherum komplett aus Glaselementen bestehen. Wandelemente können nicht nur das Gesamtbild auflockern, sondern auch gewollte Intimität schaffen. Mit einer besonderen Oberfläche in Form von außergewöhnlichem Material oder einer mutigen Farbgebung werten Sie diesen Teilbereich des Hauses zusätzlich auf.
  • Der bei Tag eintretende Lichteinfall in den Hausinnenbereich muss nicht mit der Dunkelheit enden. Eine sorgfältig geplante Illumination lässt den Patio auch spätabends noch strahlen.
  • Ist keine Bepflanzung geplant, die über die Höhe der Architektur hinaus wächst, kann über eine Art von Bespannung oder mobiler Verschattung wie horizontalen Raffrollos nachgedacht werden, die eine übermäßige Sonneneinstrahlung mit ihren Nebenwirkungen wie Ausbleichen und Überhitzen verhindern.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Tipps

Innehöfe – Schönheiten hinter Mauern

Wer kennt sie nicht, die gerade auf Mallorca oder im Festlandsspanien so verbreiteten Patios, die jeder für sich immer wieder einen besonderen Blick wert sind. Sind derlei Innenhöfe in Italien zumeist nur bei großen Palästen anzutreffen, gibt es sie in Spanien, vor allem in Andalusien, auch bei kleineren Wohnhäusern. In Cordoba gibt es sogar jedes Jahr einen Wettbewerb um die schönste Anlage, wo es aber wohl mehr um die botanische Aufhübschung als um die seit Jahrhunderten vorgegebene Architektur geht. Wir wollen uns aber eben mit letzterer beschäftigen und sehen, welche Besonderheiten wir in unserer Zeit übernehmen oder neu interpretieren können.

Wie so oft fängt alles in der Antike bei den Römern oder Griechen an. Dieses Mal sind es die Hellenen, bei denen vierseitig von Säulen umgebene Höfe innerhalb von herrschaftlichen Häusern als Peristyl bezeichnet wurden. In den christlichen Kirchen der Romanik und Gotik bildeten dann derlei Säulengänge um einen offenen Innenhof oft den Kreuzgang. Auf mittelalterlichen Burgen ergab sich die geometrische Form von Innenhöfen noch zwangsläufig aus der vorgegeben Topografie der Anlage. In Zeiten der Renaissance und des Barocks kehrt sich die Rangfolge beinahe um. Der Innenhof als zentraler Zugang zum Palast als Wohnanlage wird zum beherrschenden Stilelement, dem sich die umgebenden Gebäudeteile unterzuordnen hatten. Weiterlesen