DER BAUVERTRAG IN DER INSOLVENZ – EIGENTLICH KEIN GRUND ZUR PANIK!

Wo gebaut wird, sind Probleme und Streitigkeiten oft nicht weit. In den meisten Fällen sind dies zum Einen Streitigkeiten über die dem Unternehmer zustehende Vergütung, zum Anderen Streitigkeiten um die Frage von Mängeln an der Bauleistung oder zeitlichen Verzögerungen des Projektes. In manchen Fällen aber geht es gar um die Insolvenz des beauftragten Bauunternehmens.

In solchen Fällen ist es zunächst einmal wichtig, dass der Bauherr Ruhe bewahrt. Oft wird nämlich dann hoppla hopp und völlig unüberlegt ein anderer Unternehmer zur Fertigstellung der Leistung gesucht und beauftragt. Dabei gilt zunächst einmal der Grundsatz, dass die Insolvenz des Bauunternehmers das Vertragsverhältnis nicht auflöst oder beendet. Der Vertrag besteht insoweit unverändert fort. Beide Seiten – also auf der einen Seite der Insolvenzverwalter, auf der anderen Seite auch der Bauherr – sollten sich dann in Ruhe überlegen, ob sie eine Fortführung beabsichtigen oder eine Beendigung des Vertragsverhältnisses ins Auge fassen.

Die Variante des Weiterbauens durch den ursprünglichen Unternehmer hat für den Bauherrn den entscheidenden Vorteil, dass es zum Einen ohnehin schwierig ist, kurzfristig einen anderen Unternehmer zu finden, zum Anderen die wenigsten Unternehmer bereit sind, eine angefangene Leistung fertigzustellen. Auf der anderen Seite stellt sich natürlich die Frage, ob ein von der Insolvenz bedrohtes Unternehmen überhaupt noch werthaltige Gewährleistungsansprüche auf die erbrachte Leistung bieten kann. Wenn es im Hinblick darauf doch zu einer Trennung, also zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Fertigstellung kommt, ist es zunächst einmal wichtig, dass der Bautenstand sauber dokumentiert wird. Hier muss ja nachher die Leistung auch sauber abgerechnet werden können. Dafür muss genau festgelegt werden, bis wo der alte Unternehmer und ab wann der neue Unternehmer Leistungen erbracht hat. Dies zum Einen für die an den Insolvenzverwalter zu zahlende Vergütung für die ursprüngliche Leistung, als auch bezogen auf die Trennung der Gewährleistungsansprüche zwischen altem und neuem Unternehmer. Schließlich besteht aber gegebenenfalls auch noch der entsprechende Anspruch auf Erstattung der so genannten Fertigstellungsmehrkosten, also der Kosten, die die Fertigstellung durch ein Drittunternehmen teurer geworden ist, als Forderung zur Insolvenztabelle.… zum Artikel

IM FALLE EINER INSOLVENZ: DIE BAUFERTIGSTELLUNG- UND BAU-GEWÄHRLEISTUNGSVERSICHERUNG

Jeder Bauherr geht zunächst einmal davon aus, dass der Baupartner zuverlässig ist und das Projekt zu Ende bringt, doch das kann ein Trugschluss sein. Wenn der Baupartner Konkurs anmeldet, werden die Bauleistungen einstellt. Für jeden Tag, an dem der Bau ruht, zahlt der Bauherr trotzdem Zinsen. Ganz abgesehen von den Mehrkosten für die in Eile geschlossene Beauftragung weiterer Unternehmer. Eine Baufertigstellungsversicherung kann vor den Mehrkosten schützen.

Wer ein Haus baut, nimmt seine Zukunft in die Hand. Damit aber aus einer Baustelle wirklich ein bleibender Wert wird, muss Sicherheit an erster Stelle stehen. Schnell passieren beim Bau Fehler. Die Behebung von Mängeln kostet im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Hierbei kann eine Versicherungsgesellschaft mit der Baugewährleistungs-Versicherung wirksamen Schutz bieten. Diese Versicherung übernimmt damit das finanzielle Risiko der Mängelbeseitigung für einen Bruchteil der Bausumme. Zugleich profitieren Sie von einer gutachterlichen Baubegleitung, die die Entstehung von Mängeln minimiert und die Bauqualität steigert. So können Sie sich als Bauherr voll und ganz auf die Fertigstellung Ihres Traumhauses konzentrieren.

Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Bauvorhaben Versicherungsnehmer ist Ihr Bauträger/Generalübernehmer

Welche Leistung erhalten Sie?
Behebung der versicherten Baumängel nach Bauabnahme durch Ihren Bauunternehmer Direktanspruch an die Versicherungsgesellschaft bei Insolvenz des Bauunternehmers Baubegleitende Qualitätsprüfung Fertigstellung des Bauvorhabens bei Insolvenz des Versicherungsnehmers/Bauunternehmers Übernahme möglicher Mehrkosten für die vertragsgemäße Fertigstellung bis zur Versicherungssumme Wer ein Haus baut, hat viele Formalitäten zu erledigen. Nicht so bei der Baugewährleistungs-Versicherung. Diese schließen wir immer direkt mit Ihrem Bauträger oder Generalübernehmer ab. Versichert ist und bleibt aber Ihr Objekt. Die Baugewährleistungs-Versicherung schützt Ihr Objekt bis zu fünf Jahre nach Bauabnahme. Sollten in dieser Zeit erstmalig bautechnische Mängel auftreten, ist Ihr Bauunternehmer dagegen versichert. Grundsätzlich werden die anfallenden Kosten dabei direkt an Ihren Bauunternehmer erstattet. Dieser bleibt damit Ihr direkter Ansprechpartner. Es erfolgt eine qualifizierte Baubegleitung. Unabhängige Experten begleiten Ihr Bauvorhaben.… zum Artikel

grüne häuser

Gerade in großen Städten, wo Freiflächen zu ebener Erde häufig Mangelware sind, erfordern die Entwicklung und die Sicherung von urbanem Grün eine gewisse Kreativität. Kein Wunder also, dass Fassadenbegrünung ein wachsender Berufszweig ist. Denn: Vertikale Gärten und Grünflächen sind weit mehr als schickes Schmuckwerk… Weiterlesen

DER PERFECT TOOLER

Wenn’s gut werden muss“ – dieser Werbeslogan einer großen Baumarkt-Kette scheint so manchen selbstberufenen Heim-Handwerker schon vor Beginn irgendeiner noch so bescheidenen Aufgabenstellung mächtig auf den Bierbauch zu schlagen. Denn er steht sogleich unter Erfolgszwang. Klar, man könnte die anstehende Arbeit auch einem Fachbetrieb überlassen. Aber als Häuslebauer befindet man sich ja permanent im Wettbewerb mit den Nachbarn, Vereinskameraden, Kollegen oder Sportsfreunden. Sie alle können allmontäglich mit ihren selbsterbrachten Wochenendleistungen auf der Dauerbaustelle Eigenheim auftrumpfen. Da werden wie zur Schulzeit beim Quartett die Höchstleistungen in den verschiedensten Gewerken auf den Pausentisch gekloppt, heutzutage allerdings nicht in Form von schnöden Fotokarten, sondern als dramaturgisch ausgeklügelte Videos. Wofür hat man schließlich letztes Jahr vom Weihnachtsmann eine veritable Drohne erpresst? Was sind schon Luftaufnahmen der ausgebrannten Notre Dame-Kathedrale in Paris gegen den musikalisch martialisch untermalten Rundflug über die eigene Datsche. So bekommt das Auswechseln von drei maroden Dachpfannen eine ganz neue Wertigkeit. Um derlei Facharbeiten adäquat verrichten zu können, bedarf es natürlich noch diverser anderer Anschaffungen. Wenn’s gut werden muss, braucht Mann eben auch gutes Gerät, Profigerät halt. Und beim Anblick der laufenden Meter Werkzeuge neigen selbst gestandene Männer zu weichen Knien und leeren Geldbörsen wie einst als kleiner Junge am Kirmesstand mit Schnüzzereien.
Was Männern früher ein wohlbestücktes und –geordnetes Reise-Necessaire war, verkam mit den Jahren zu einem formlosen Kulturbeutel mit durcheinander gewürfeltem Inhalt. Sorgsam gefüllte Federmäppchen wichen weichlichen Schlampermäppchen. Der Hobby-Werkzeugkasten hingegen erlebt keine Sinnkrise. Beim gekonnten Öffnen mit geübten Heimwerkerhänden fächert er sich galant auf und offeriert seine metallen blinkenden Ingredienzen. Mit Hilfe von variablen Unterteilungsmöglichkeiten verschafft er zum Beispiel einem Kreuzschlitzschraubendreher eine Solitärposition und lässt ihn in seinem Einzelfach wirken wie ein kleines Zepter in einer Museumsvitrine. Hier ist alles an seinem zugeordneten Platz. Nichts schlampert durcheinander. Und damit die Handtasche des stolzen Bastel-Besitzers auch wertig zur Geltung kommt, kann Mann nur eine Regalstraße weiter auch gleich die dazu passende Garderobe erwerben.… zum Artikel

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NOBBI´S ZÜNDELHÖLZER



Am Eingang zum Atelier erwarten uns gleich zwei Nice Guyes: Der allgegenwärtige Käpten Nobbi in Form eines freundlich dreinblickenden Affen, gemalt auf Holz, und sein lebendiger Schöpfer, der Stolberger Künstler Paul Sous. Um es direkt vorweg zu schicken: Nicht verwandt oder verschwägert mit der Würselner Künstler-Dynastie um Albert Sous. Das Pseudonym ist aber nicht gewählt, um diese Assoziation erst gar nicht zuzulassen, sondern stammt noch aus der Street-Art-Periode des Künstlers, in der ein Phantasiename gleichsam die Visitenkarte war und ist. Aber bei Paul Sous ist die Namensgebung noch etwas komplexer. Schon als kleines Kind träumte er von einem Affen als Haustier. Lebend, nicht als Plüschtier. Da dies natürlich auf elterliches Unverständnis stieß, musste er mit Letzterem vorlieb nehmen. Und mit Büchern über Affen, und mit Bildern und mit Postern und allem, was ihm mit seiner Affenliebe in die Hände kam. Als er dann später eine Abbildung von einem Affen im Matrosenoutfit sah, war ihm klar, dass sein Affe in Zukunft auf jeden Fall ein Käpten sein sollte, und zwar in Primaten-Schriftform. Der Namenszusatz Nobbi war dann einem anderen Zufall geschuldet. Seitdem ist Paul Sous Käpten Nobbi und Käpten Nobbi Paul Sous.

 

Wer meint, er müsse zuhause mal wieder gründlich aufräumen, war noch nicht in Paul Sous’ Atelier. Für so manchen Ordnungsliebhaber mag es ein optischer Alptraum sein, für entdeckungsfreudige Stöberseelen (wie mich, d.V.) ist es das wahre Paradies. Man mag sich gar nicht ausmalen, was es sicherlich auch noch hinter oder unter diesen ganzen offen-sichtlichen Fundstücken zu entdecken gibt. Wunderbar. Dabei hat die Grundeinstellung von Käpten Nobbi ja auch durchaus auch noch einen umweltpolitischen Sinn: „Nicht wegschmeißen, da kann man noch was mit machen“ ist sein kreatives Credo. Es geht ihm nicht nur darum, künstlerisch tätig zu sein, sondern dabei auch die Lebensdauer von eigentlich in der primären Nutzung abgelaufenen Gegenständen zu verlängern, ihnen also ein zweites Leben einzuhauchen.… zum Artikel