VORGÄRTEN VISITENKARTE ODER ABSTANDHALTER


Der Vorgarten ist noch gar nicht so alt wie man vielleicht meinen möchte. Erstmalig wurde in Berlin durch eine Polizeiverordnung im Jahre 1855 eine Festlegung getroffen, die den Abstand zwischen Bürgersteigen und einer neu eingeführten Baufluchtlinie regelte. Bis dahin gab es lediglich Vorschriften bezüglich des Bauabstandes zu den Nachbarn, und diese waren mehr dem Brandschutz als einer bestimmten Gestaltung geschuldet. Nun wurden aber exakte Bebauungslinien entlang der neuen Straßenzüge festgelegt und somit auch Richtlinien zur Behandlung der entstehenden Freiflächen vor den Häusern. Als Einfriedung war nur ein Gitterwerk vorgesehen, und die Flächennutzung durfte nur Gartenzwecken dienen. Von solch einer klaren Vorgabe träumen heute einige Kommunen, würden sie doch dadurch einer derzeit immer weiter fortschreitenden Verschotterung von Vorgärten Einhalt gebieten können. Die damaligen Hausbesitzer jedoch nahmen solche stringenten Regelungen gern in Kauf, konnten sie doch im Gegenzug nach der Faustregel „Straßenbreite plus Gehwege gleich Bauhöhe“ ihre Häuser nunmehr höher und somit effektiver bauen. Die in den zahlreichen neuen Wohnsiedlungen der beiden Nachkriegsepochen entstandenen breiten Grünstreifen wurden zwar despektierlich als Hausmeister- oder Abstandsgrün beschimpft, zur Bauzeit allenfalls mit Teppichklopfstangen und Wäscheleinen bestückt, aber immerhin waren sie grün. Man konnte bolzen, bisweilen auch ein paar kleine Nutzpflanzen für private Zwecke platzieren oder im Winter einen Schneemann rollen. Die heute aufgrund ständig weiter steigender Grundstückspreise immer kleiner werdenden Baugrundstücke haben dementsprechend auch immer kleinere Flächen vor dem Haus zur Verfügung, was viele Eigentümer scheinbar zu der Erkenntnis kommen lässt, dass sich die Schaffung einer Grünanlage erst gar nicht lohnt. Nach wie vor ist die Vorgartenfläche aber so etwas wie die Visitenkarte oder das Aushängeschild der jeweiligen Bewohner und bedarf also im soziokulturellen Verständnis einer besonderen Behandlung. Unter dem vermeintlichen Aspekt der Pflegeleichtigkeit werden auf ausgelegten Untergrundfolien Kiesfelder -schlimmstenfalls mehrfarbig- aufgeschüttet, bestenfalls mit kleinen Löchern versehen, aus denen dann Formschnittgehölze herauslugen. Auf der Facebook-Seite „Gärten des Grauens“ gibt es ständig neue Beispiele dieser neuen Garten-Gattung (siehe auch Bücherliste auf Seite 73 dieser Ausgabe).… zum Artikel

Die Bauleistungsversicherung Schutz auf dem Weg ins Traumhaus

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!

Um sich als Bauherr gegen Schäden an der neu zu errichtenden Immobilie während der Bauphase zu schützen, kann man eine Bauleistungsversicherung abschließen. Diese umfasst alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird. Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt. Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.
Welche Gefahren und Schäden
sind versicherbar?
Schäden, die während der Bauzeit durch plötzliche, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie zum Beispiel:
  • ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • unbekannte Dritte (Vandalismus) zusätzlich versicherbar sind:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schäden durch Hochwasser
  • Verluste durch Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
  • Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)
Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
  • Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.
Nicht versicherbar sind:
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
  • bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baucontainer
  • Fahrzeuge aller Art
  • normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
  • Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie
Hier einige Schadenbeispiele:
Brandstiftung
Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet.
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urban farming

Stadttomaten auf dem Balkon. Das rote Gemüse besteht zu über 90 Prozent aus Wasser und ist deshalb sehr kalorienarm. Außerdem hat die Tomate nicht nur hohe Mengen Vitamin C, sondern auch zahlreiche B-Vitamine, welche die Konzentration fördern können.

Gemüse aus der Konserve? Ein besonderer Spaß beim Urban Farming ist die Entdeckung neuer (alter) Pflanzgefäße. Ob ausrangierte Schuhe, Autoreifen, alte Konservendosen oder Plastikflaschen – nichts ist unmöglich

Kein Platz? Kein Problem! Ob die Wand hinauf, über Regale gestaffelt oder ganz klassisch im Balkonkübel – für eine ertragreiche Ernte braucht es nicht viel Platz.… zum Artikel

alles schief – Dachausbau Stille Reserven nutzen

 

Wie immer bei irgendwelchen geplanten Umbaumaßnahmen ist es ratsam, sich erst einmal über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, und zwar vor Ort, sprich in der jeweiligen Gemeinde, denn die Bauvorschriften können von Kommune zu Kommune stark variieren. Orientiert sich die jeweilige Behörde an den neuen Baunutzungsverordnungen, ist es relativ egal, wie viel Wohnraum hinzugewonnen wird. Bei älteren jedoch kann die neu gewonnene Fläche Einfluss auf die Geschossflächenzahl haben, was zu Einschränkungen führen kann. Kleine Ausbauten sind normalerweise ohne besondere Baugenehmigungen möglich, bei Eingriffen in die Tragstruktur des Dachstuhls jedoch ist immer eine Anmeldung bei der zuständigen Baubehörde nötig. Soll der Dachboden später primär genutzt, also zu Wohn- und nicht zu Lagerflächen, ist aber auf jeden Fall eine Nutzungsänderung erforderlich. Diese wiederum hat Einfluss auf erforderlichen Fensterflächen und lichten Mindesthöhen. So müssen mindestens die Hälfte der neugewonnenen Flächen über 2 Meter hoch sein und die Fensterfläche ein Achtel der Grundfläche ausmachen. Liegt die Raumhöhe unter 1,80 Meter dürfen gar keine dauerhaften Aufenthaltsräume dort geschaffen werden. Sind behördliche Fragen hinreichend abgeklärt, muss die Substanz des jeweiligen Dachstuhls und der Bodenplatte einer genauen Betrachtung unterzogen werden. Reicht die Tragfähigkeit aus für die geplanten Leichtbauwände und auch die gewünschte Möblierung? Ist der Dachstuhl stabil genug für notwendige Dämmmaterialien und Fenstereinbauten? Ist das Holz trocken und frei von Schädlingsbefall oder Fäulnis? Ist die Dachdeckung lückenlos und alle Ziegel auch unversehrt? Sind vorhandene Kamine rissfrei und die Anschlüsse dicht? Reicht die jetzige Deckenöffnung aus für einen bequemen Zugang oder muss sie vergrößert oder gar verlegt werden? Soll der Zugang nicht von einem bestehenden Treppenhaus oder Flur, sondern durch einen bewohnten Raum erfolgen, muss man sich Gedanken über die spätere Nutzung machen. Kombinationen von Kinderzimmer und Spielboden, Schlafzimmer und Arbeitsempore oder Gästezimmer und zusätzlichem Bad sind sinnvoll, ein Freunde-Feiern-Fernsehraum erschlossen durch das Elternschlafzimmer sicherlich nicht. Bei allen Varianten sollte auch ein ausreichender Trittschallschutz auf der Deckenplatte aufgebracht werden.… zum Artikel

Zehn Ratschläge für den Vorgarten – Visitenkarte vor dem Haus

  • Nehmen sie den Vor-Garten wörtlich: Er dient nicht nur dem Zutritt zu Ihrem Haus, sondern auch zu Ihrem Garten und sollte auch optisch mit ihm in Verbindung treten.
  • Versuchen Sie nicht, große Vorbilder im Kleinformat zu imitieren. Ein gewundener Weg über eine Luftlinie von fünf Metern macht noch keine Parkallee.
  • Machen Sie sich im wahren Wortsinn ein Bild von der Lage zu verschiedenen Tageszeiten. Sind demzufolge Sonnenanbeter oder Schattenpflanzen angeraten.
  • Konzentrieren Sie sich auf drei geeignete Pflanzenarten, eventuell in verschiedenen Varianten, oder eine Blütenfarbe von diversen Sorten.
  • Übernehmen sie ruhig –falls vorhanden- farbige Akzente des Hauses bei der Bepflanzung, um dadurch eine visuelle Überleitung zu schaffen.
  • Seien Sie mutig bei Kontrasten: Eine sogenannte Bauhaus-Architektur verlangt nicht automatisch einen kubistischen Bewuchs.
  •  Denken sie an die Vorgartenarbeit „unter Aufsicht“ von Passanten: Pflegeleichtigkeit ist angesagt, aber ohne Vorrangigkeit von Pflasterflächen oder Kiesfeldern.
  • Sichtschutz ist ratsam, aber der Eingangsbereich sollte nicht einbrecher-freundlich versteckt sein.
  • Thema Mülltonnen: Nah am Haus gelegen, erleichtern sie das gelegentliche Befüllen, nah an der Straße entsprechend das Entleeren.
  • Eine wettergeschützte Sitzmöglichkeit ist multifunktional: Für wartenden Besuch, vorzeitig eintreffende Kinder, Abstellmöglichkeit für Einkaufstaschen oder Pakete, Nachbarschaftsplausch, jahreszeitliche Dekoration…

 

 

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