DIE SELFIE HOME COLLECTION

Es wird Zeit – höchste Zeit, meinen Sie nicht? Oder haben Sie schon? Also ich jedenfalls werde mich jetzt schnellstens an die Arbeit machen. Schließlich habe ich die Zeichen der Zeit erkannt. Wieso immer alles von anderen Leuten kaufen? Schließlich mache ich ja auch keine Fotos mehr von anderen Leuten, sondern ausschließlich von mir selbst. Gut, da ich keine Augen im Hinterkopf habe, weiß ich nicht, ob nicht gerade irgendjemand Fremdes hinter mir ungebeten durchs Bild läuft und ebenfalls auf mein Handy gebannt wird – geschenkt. Aber vordergründig konzentriere ich mich auf meine Person. Und daher ist es an der Zeit, nicht nur mein Foto, sondern auch meinen Lebensstil weiter zu verbreiten und mit anderen Leuten zu teilen. Schließlich haben alle, die etwas auf sich halten, auch inzwischen ihre eigene Collection (mit kreativ-c) herausgebracht. Ob Möbel, Textilien, Haushaltwaren oder Delikatessen – alles mit eigenem Konterfei und Monogramm, eigens von –ach, egal- entworfen, aber das Deßign (für Insider mit scharf gesprochenem s) selbst signiert. Da möchte ich nicht hintenan stehen. Ich habe auch schon konkrete Vorstellungen: Einen Kaffeebecher zum Beispiel mit einem eleganten Porträt von mir, damit ich morgens beim Frühstück erahnen kann, wie ich im weiteren Verlauf des Tages aussehen könnte. Oder ein weiches Sofakissen mit meinem Konterfei, das nach einem Spielfilmabend wieder mehr Falten hat als ich in Natura. Auch einen Rotwein stelle ich mir vor, auf dessen Etikett ich mir und natürlich dann auch allen Käufern ermunternd zuzwinkere. Ausprobiert habe ich übrigens ja alles schon bei meinen Kindern. Vom Tag der Geburt an konnten sie unter allen Schlafsäcken, Nuckellappen, Kapuzentüchern und dergleichen mehr ihre eigenen, weil mit Namenzug bestickten Exemplare herausfinden –so sie denn hätten lesen können. Im Kindergarten hatten sie selbstredend ihre personifizierten Brotdosen, Trinkflaschen und Sportutensilien. Und damit sie von fremden Menschen auf dem Schulweg direkt mit Vornamen angesprochen werden konnten natürlich auch ihre namentlich bedruckten Ranzen.… zum Artikel

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Das Ende des fiktiven Schadenersatzes

Die Situation kennt – leider – fast jeder. Man wird unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, dadurch entsteht ein Schaden am Fahrzeug. In dieser Situation fährt man zur Werkstatt oder zu einem Sachverständigen, holt einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über den entstandenen Schaden ein, reicht die Unterlagen bei der gegnerischen Versicherung ein und erhält – mehr oder weniger prompt und vollständig – zumindest die entsprechenden Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer erstattet. Nach erfolgter Reparatur wird dann auch die Umsatzsteuer erstattet, wenn man die entsprechende Reparaturrechnung vorlegt. Insgesamt kann man in dieser Konstellation aber auch auf die Reparatur verzichten, der Schaden kann – wie wir Juristen sagen – „fiktiv“ abgerechnet werden, das heißt, man „lebt“ mit dem entsprechenden Schaden und muss die Summe, die man insoweit erhalten hat, nicht zwingend für die entsprechende Reparatur aufwenden. Dies galt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für alle Lebensbereiche und Rechtsgebiete, so auch am Bau.

Seit dem 22.02.2018 ist dies aber anders: Der insoweit für Bausachen zuständige 7. Senat des Bundesgerichtshofes hat nämlich mit besagtem Urteil vom 22.02.2018 zum Aktenzeichen VII ZR 46/17 entschieden, dass der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, den Schaden nicht mehr nach den fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen darf. Wenn es um eine Bauleistung geht, muss also der Bauherr sich bei Mängeln an dieser entscheiden: Lasse ich den Mangel tatsächlich beseitigen, so darf ich von der Rechnung des Unternehmers die Mangelbeseitigungskosten als Vorschuss abziehen und dann – nach Ablauf der entsprechenden angemessenen Fristsetzung zur eigenen Mangelbeseitigung gegenüber dem Unternehmer – den Mangel durch eine Drittfirma beseitigen lassen. Wenn ich mich aber dafür entscheide, mit dem Mangel zu leben, dann dürfen von der Rechnung nicht die fiktiven Mangelbeseitigungskosten abgezogen werden, sondern der Rechnungsbetrag ist insoweit nur angemessen zu mindern. Diese Minderung ist dergestalt zu ermitteln, dass quasi im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert eines mangelfreien Gewerkes und dem hypothetischen Wert des mangelhaften Gewerkes gebildet wird.… zum Artikel

100 jahre bauhaus

Nicht in Allem, wo Bauhaus drauf steht, ist auch Bauhaus drin. Rein gar nicht im bekannten Heimwerkermarkt, aber auch nicht bei vielen der heute auf dem Immobilienmarkt als Bauhaus-Villa in weiß mit Flachdach angepriesenen Gebäuden ist der Geist des Originals zu spüren. Bauhaus heißt nicht gleich weiß und auch nicht gleich rechtwinklig. Im Ruhrgebiet zum Beispiel wurden die vom Bauhaus beeinflussten Gebäude oft mit rötlichen Ziegeln verkleidet, da diese dem damals noch allgegenwärtigen Kohlenstaub besser trotzen konnten. Im Innern aber von außen schlicht weiß gehaltenen Architekturen ging es oft recht farbig zu. Selten in Pastelltönen, sondern eher in satten Variationen der Grundfarben Blau, Rot und Gelb wurden einzelne Wandoberflächen zu gestalterischen Elementen. Alles getreu dem Wahlspruch des Gründers Walter Gropius: „Bunt ist meine Lieblingsfarbe“. Am Bauhaus-Institut selbst trugen die Studierenden und ihre Meisterlehrer mit ihrer durchaus farbenfrohen Kleidung ebenfalls zur Polychromie bei. Anders als das heutige einheitliche Schwarz-Weiß der Kultur-Szene gehörte dies zu ihrem Selbstverständnis als Kreativ-Elite. Darüber hinaus waren die überschwänglichen Feste und Feiern in überbordenden Kostümen im Bauhaus schon damals legendär. Die

Die Bauhaus-Wegbereiter

Die Geschichte des Bauhauses beginnt in Weimar im Jahr 1919, jedoch nicht einem Urknall gleich aus heiterem Himmel. Denn eigentlich spielten auch unsere beiden Nachbarländer Niederlande und Belgien ein Vorreiterrolle. Schon 1917 hatte sich in den Niederlanden die Künstlerbewegung De Stijl formiert, gegründet unter anderem von Theo van Doesburg und Piet Mondrian, dem Schöpfer des weltbekannten Bildes „Compositie in Rood, Geel, Blauw en Zwart“. Die Angehörigen dieser Gruppe waren aber nicht Bestandteil eines Instituts, einer Werkstatt oder Lehranstalt, sondern sie kommunizierten lediglich über ihre gleichnamige Monatszeitschrift. Im Gegensatz zum späteren Bauhaus war ihr Bestreben auch nicht die standartisierte Massenproduktion von hochwertigem Design für die Allgemeinheit, sondern die individuelle Fertigung für den jeweiligen Auftraggeber. Aber auch diese Bewegung existierte wie das Bauhaus lediglich 14 Jahre bis 1931.… zum Artikel

ALLES MUSS RAUS | DIE GARTENSAISON KANN BEGINNEN

Ja mei, ist denn schon wieder Frühjahr? Ja, auch wenn es draußen vielleicht noch nicht so aussieht. Jedenfalls was das Wetter betrifft. Die Natur jedenfalls ist schon viel weiter als in den letzten Jahren. Diesen März sind bereits viele Sträucher schon in Blüte, die sonst erst viel später an der Reihe wären. Auch die Tatsache, dass einige Zugvögel gar nicht mehr den beschwerlichen Weg in den Süden antreten oder zumindest nicht mehr so weit gen Süden fliegen und sie Ende Februar bereits wieder zurückkamen, lässt unzweifelhaft erahnen, dass der Frühling nicht nur kalendarisch da ist. Und mit ihm wie jedes Jahr der direkte Wunsch, bei den ersten wärmenden Sonnenstrahlen zumindest schon mal einen Stuhl vor die Tür zu stellen. Wenn’s denn etwas mehr an Möbel für draußen sein soll: Wir hätten da was für Sie.

Die Geschichte der Gartenmöbel ist noch relativ jung. Zwar gab es schon lange feststehende Bänke in Parkanlagen und auch in großen Privatgärten. Bewegliche Möbel, die flexibel am jeweils gewünschten Ort einsetzbar waren, kamen jedoch erst Anfang des 19. Jahrhunderts auf, zum Beispiel in Biergärten und Gartencafés. Aber erst mit der Reiselust der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg und deren Erfahrung im Süden von täglichem Leben unter freiem Himmel während des Sommers, begann der Siegeszug der Gartenmöbel in die Gärten und auf die Terrassen und Balkone der deutschen Haushalte. Seitdem ist ihr Marktsegment immer größer geworden, wozu auch die heutige Materialvielfalt und die immer wärmeren, früher beginnenden und länger dauernden sommerlichen Tage beitragen. Die Übergänge zwischen drinnen und draußen sind inzwischen fließend. Sitzlandschaften, fest installierte Küchenzeilen und Kaminwände schaffen die Illusion des Wohnens unter freiem Himmel. Bezüglich der Materialien ist auch für den Outdoor-Bereich nahezu jeder Einrichtungsstil möglich. Der Klassiker Holz mit witterungs­- schützenden Lasuren oder Lackierungen muss nicht rustikal und schwer daherkommen. In Verbindung mit rostfreien Aluminium-Hohlprofilen wirkt er nicht nur leicht, sondern ist es auch.… zum Artikel

WENN DIE NEUWERTSPITZE VOM KLEINGEDRUCKTEN GEKAPPT WIRD

Ein Gebäude geht in Flammen auf und brennt bis auf seine Grundmauern nieder. Das allein ist schon ärgerlich genug. Wer allerdings gut versichert ist, sollte keine großen Probleme sehen. Gebäude sind regelmäßig schließlich so versichert, dass gewährleistet sein soll, dass sie komplett neu errichtet werden können. Im Idealfall kann ein Gebäude auch dann neu errichtet werden, wenn diese Wiederherstellung deutlich teurer ist, als noch bei Abschluss des Versicherungsvertrags. Man spricht hier von einer gleitenden Neuwertversicherung.

Das System als solches ist auf den ersten Blick einfach. Der Versicherte erhält zunächst den Zeitwert des Gebäudes. Lässt er danach das Gebäude neu errichten, erhält er den Restbetrag, um das Geübte neu zu errichten. Das ist die sogenannte Neuwertspitze.

Doppelt ärgerlich ist, wenn man ein neues Gebäude errichtet hat und die Zahlung ausbleibt. Nach dem neuesten Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 19.10.2018 (Az. 14 U 1739/18) ist dies aber sogar in manchen Fällen rechtlich richtig. Doch dass das so ist ergibt sich wie sooft aus dem „Kleingeruckten.“ Dort in den den Versicherungsbedingungen ist nicht etwa überflüssig Kleines geregelt, sondern alles Wichtige.

Eine Wiederherstellung bzw. eine neue Errichtung eines Gebäudes ist eben nicht immer eine neue Errichtung im Sinne der Neuwertversicherung. Eine Neuwertversicherung verfolgt den Zweck, den Schaden auszugleichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er einen höheren Betrag als den Zeitwert aufwenden muss, möchte er das zerstörte Gebäude wiederherstellen. Man unterscheidet zwischen dem Zeitwert und dem Neuwert eines Gebäudes. So kann ein Gebäude noch einen geringen Zeitwert von 5.000,00 Euro haben, seine Wiederherstellung umfasst aber einen Betrag von 40.000,00 Euro oder mehr.

Diesen Neuwert bekommt aber nur derjenige Versicherungsnehmer erstattet, der ein zu dem zerstörten Gebäude wesensgleiches Gebäude wieder neu errichtet. Das ist der Knackpunkt der Sache und der Grund, aus dem in manchen Fällen die Wiederherstellungskosten durch den Versicherer nicht erstattet werden.

In obigen Fall des OLG München war es z.B.… zum Artikel