DER MITTEL ALTRIGE

Was bei Wein und Käse in den meisten Fällen ausgesprochen lecker ist, hat bei der menschlichen Spezies oft einen faden Beigeschmack. Als „Best-Ager“ noch verbal verklärt, entpuppt sich der oder die Mittelaltrige in den sogenannten besten Jahren häufig als Peter (meinetwegen auch Petra) Pan mit der beharrlichen Weigerung, der Zeit ihren natürlichen Lauf zu lassen. Und das ist in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Da versucht der Mann verzweifelt, seinem rudimentären Haarbestand durch gegelte Zupf-Zipfel den Anschein von ungezähmter Wildheit zu geben, da wird der Sixpack-plus-4-Gratisdosen-Körper gedankenlos in ein beschriftetes T-Shirt gezwängt, wenngleich der Schriftzug „Infinity“ über einer inzwischen zu einem C-Körbchen aufgeschwemmten Männerbrust nicht wirklich sinnreich erscheint. Und Jogginghosen, die nicht von selbst auf den Hüften halten, sondern mit dem eigentlich dekorativen Zugband zusammengezogen in einer Bauchfalte auf Höhe gehalten werden müssen, sind nicht nur für Karl Lagerfeld schwer zu ertragen. Die darunter getragenen Sneaker mit den so bequemen, ausladenden Sohlen erscheinen ab einem gewissen Alter des Trägers mit einhergehenden Wassereinlagerungen in den Füßen auch eher wie orthopädisch notwendige Sonderanfertigungen eines Mini-Schlauchboots.

Es ist aber auch nicht einfach, zu seinem Alter zu stehen und es mit dessen Würde zu (er)tragen. Schließlich ist die Konkurrenz unter Männern auch noch im Alter groß. Dabei geht es nicht mehr vornehmlich um die Wirkung auf das andere Geschlecht, sondern mehr um eine innergeschlechtliche Nabelschau. Scheinbar raucht der Mann spätestens ab seinen Best Ages Zigarre. OK – das Rauchen hatte man sich zwar schon vor einer Dekade abgewöhnt, aber jetzt? Wenn nach einem feierlichen Abendessen die Männer im Rund vor der Tür stehen und wie ein Karpfen im Trockenen an ihrem qualmenden Stäbchen saugen, zieht man halt mit. Und während man vor 20 Jahren noch mühelos in und vor allem aus einer PS-Flunder hätte steigen können, versucht man nun dennoch sein altes Kreuz aus dem neu zugelegten 911er einigermaßen galant heraus zu schrauben. Bequemer ist da schon die Harley mit fernsehtauglichem Sessel, die bei dem Mittelaltrigen jetzt auch ganz oben auf der Wish – and – do – Liste steht. Dabei ist es gar nicht mehr so lange hin, bis man sich Gedanken über das erste Tuning eines Rollators machen sollte.

Auch im Haus beginnt bei vielen Best-Agern nun die Mitarbeit, wenn auch beschränkt auf maximal zwei Tätigkeiten: das Grillen und das Braten. Und auch hierbei ist das Material-Equipment längst nicht einerlei. Schließlich lässt sich mit Gleich-Mittelaltrigen trefflich streiten, welche Firma welches High-End-Produkt anbietet, mit welchem Tuning in Form von Zusatzartikeln, ohne die eine Mitarbeit bei der Essenszubereitung erst gar nicht in Erwägung gezogen werden braucht. Aber sei’s drum – die Best-Agers mit ihrem Konsumanspruch sind eben auch die beste Wirtschaftsförderung.

von Rainer Güntermann

Veröffentlicht unter Glosse

HAUS MUSEUM VITRINEN UND REGALE

Die einen richten sich ein nach der Devise „Less is more“ des gebürtigen Aachener Architekten Mies van der Rohe (welcher in Wirklichkeit gar nicht der Schöpfer dieses Ausspruchs war, sondern ihn nur für seine Vorstellungen adaptiert hat), andere umgeben sich gern mit vielen schönen Dingen, frei nach dem Motto „Weniger ist immer auch weniger“. Sie sammeln, oft ihr Leben lang. Manche speziell fokussiert auf eine einzige Leidenschaft, manche gleich mehrgleisig und immer wieder bereit für neue Kollektionen. Diesen Sammlungsbegeisterten widmen wir diesen Bericht.

Bücher, Musik- oder Datenträger sollten präsentiert werden

Nach der offiziellen Definition ist eine Vitrine ein Möbel oder Behältnis mit mindestens einseitiger Verglasung, also einer vertikalen oder schrägen Glasscheibe oder einer horizontalen Glasabdeckung. Diese dienen jeweils gleich mehreren Zwecken: Zunächst schützen sie vor zu großen Klima­schwank- ungen, Feuchtigkeit, Staub, übermäßigem Lichteinfall, Zugwind und auch Diebstahl. Ganz pragmatisch betrachtet behält die sammelnde Person aber auch leichter die Übersicht über ihre Kollektion(en). Ähnlich einem öffentlichen Museum wird sie selbst zum Aussteller, zum Präsentierenden. Und wie bei einer flachen Wandvitrine mit offiziellen Aushängen und amtlichen Bekanntmachungen in einer Behörde möchte sie die Aufmerksamkeit der Besucher auf die Exponate lenken. Daher ist das deutsche Synonym „Schaukasten“ eigentlich viel treffender geeignet, die private Zur-Schau-Stellung zu umschreiben. Der Sammler möchte seine gesamten Trophäen, zu deren jeweiligen Anschaffung er zumeist auch eine Anekdote parat hat, seinen Gästen zeigen und somit seine Freude darüber teilen (Der Autor spricht aus eigener Erfahrung). Bei Regalen oder besser Regalsystemen sieht das ganze oft bei weitem schlichter aus. Hier geht es den Umständen entsprechend gedrängter zu. Bücher, Musik- oder Datenträger müssen nach unterschiedlichen Kriterien möglichst effektiv und platzsparend untergebracht oder auch präsentiert werden. Auflockerungen durch andere Objekte sind meistens nur am Anfang einer Sammelleidenschaft möglich. Daher verschwinden rein offene Regale ohne geschlossene Elemente oft gänzlich in der Wahrnehmung als Möbel. Vitrinen haben da ein ganz anderes Standing, sie zeigen sich auch selbst als Einrichtungsobjekt. Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen, aber sogenannte „dekorative“ Aufbewahrungsregale sind selten wirklich sehenswert, Stichwort „Gewürzregal“. Der Klassiker unter den Regalen ist wohl das String-Bücherregalsystem. Ein schwedischer Verlag hatte 1949 einen Wettbewerb für ein erweiterbares Bücherregal ausgeschrieben, welchen Nisse Strinning zusammen mit seiner Frau Kajsa gewann. Basierend auf einem zuvor entwickelten Abtropfregal für die Küche bilden sogenannte Metallleitern zur Wandmontage mit ihren gleichmäßig angeordneten Sprossen flexible Einhängemöglichkeiten für furnierte oder lackierte Holzbretter. Schon 1952 kamen dann Schrankmodule hinzu. Diese hatten Schubladen, Klapp- oder Glasschiebetüren, darüber hinaus Einhängetischplatten, Zeitschriftenfächer und schräge Leseborde. Dieses System bildete die Grundlage für gefühlt unzählige Varianten bis in die heutige Zeit. Viele sind eigentlich nur Plagiate, wenige wirklich durchdachte Weiterentwicklungen.

 

Viele Entwürfe von damals genießen heute Kultstatus

So das 1957 von Franco Albini entworfene Bücherregal Libreria. Dessen seitliche Streben wurden nicht an der Wand befestigt, sondern zwischen Boden und Decke eingespannt. Seinen Durchbruch erlangte es 1958 durch seinen Einsatz in der Pariser Dependance vom italienischen Büromaschinen-Hersteller Olivetti. Eine weitere Variante wurde 1960 unter der Bezeichnung Regalsystem 606 von Dieter Rams entworfen, welcher zu dieser Zeit als Architekt und Innenarchitekt, ab 1961 dann als Leiter der Abteilung Formgebung beim Elektrogrätehersteller Braun arbeitete. Dessen Entwürfe für diesen Konzern haben bis heute Kultstatus. Sein Regal basierte wieder auf Metallstreben zur Wandmontage, welche aber gleichmäßig angeordnete Schlitze hatten, in die man dann mittels Metallträgern einzelne offene oder geschlossene Elemente einhängen konnte. Bei den Platten waren dazu seitlich jeweils Aufkantungen angebracht, die zugleich gegebenenfalls Halt für Bücher oder dergleichen boten.
Das heute meistverbreitete Regalsystem bei Liebhabern von Designmöbeln ist das 1962 vom Schweizer Architekten Fritz Haller konzipierte Bürosystem USM-Haller. Seine Grundelemente eines verchromten Stahlgelenkes mit allseitigen Anschlussmöglichkeiten und ebenfalls verchromten Streben, die als horizontale und vertikale Verbindungen sowohl offene Fächer, als auch geschlossene Schrankelemente aus lackierten Stahlplatten zulassen, können nahezu endlos in beide Richtungen erweitert werden. Durch die immer größer gewordene Farbpalette der Lackierung hat dieses ursprünglich für Büros entworfene Regalsystem inzwischen auch Einzug in den privaten Wohnbereich genommen, wodurch aber auch leicht ein optischer Sättigungseffekt entstehen kann. Ihren großen Auftritt haben USM-Möbel vor gänzlich andersartigen Hintergründen wie rohen Wandoberflächen und in untypischer Umgebung wie neben Vintage-Holzmöbeln.

Weg vom Minimalismus und dem Credo „Less is more“

Zwei Regale der „Neuzeit“ haben ebenfalls das Zeug, zu echten Klassikern zu werden. Da ist zum einen das bereits 1974 von Vico Magistretti entworfene Regal Nuvola Rossa aus Buchenholz. In der Form einer Stehleiter ähnelnd kann es auch genauso zusammengeklappt werden. Bis heute kommen immer wieder mehr oder weniger gelungene Abwandlungen dieses offenen Regals auf den Markt. Der etwas ungewöhnliche Name „Rote Wolke“ bezieht sich auf einen Sioux-Häuptling, da das schnell auf- und abgebaute Regal den Designer an Indianer-Wigwams erinnerte. Der zweite Entwurf stammt ebenfalls von einem Italiener, die seit den 1970er Jahren immer mehr den Designmarkt mit ihren oft extrem innovativen Ideen eroberten. Ettore Sottsass, Mitbegründer der 1980 in Mailand gegründeten Bewegung und Firma „Memphis“, wollte weg vom Minimalismus des „Less is more“, weg vom Credo „Form follows Function“. Die Möbel sollten einfach nur Spaß machen. Weniger Funktion, mehr Farbe waren nun die Maxime. Sein 1981 entworfenes Regal Carlton aus Holz mit buntem Kunststofflaminat steht wie kein anderes Möbel für den Zeitgeist dieser Design-Gruppe, zu der unter anderen auch Matteo Thun, Michael Graves und Hans Hollein gehörten.
Auf dem Gebiet der Vitrinen ist zunächst ein bis heute zeitlos modernes Exemplar zu nennen, welches der Ungarn-Österreicher Marcel Breuer 1925 für das Weimarer Bauhaus entworfen hat, wo er vorher seine Ausbildung beendet hatte. Da sie eigentlich für den Eigengebrauch ebendort gedacht war, hat diese Vitrine auch keinen eigenen Namen, sondern wird schlicht unter Bauhaus-Vitrine geführt. Zwei übereinander um 90 Grad verschobene und vierseitig verglaste Kuben mit leicht rechteckigem Grundriss sind zwischen vier Holzpfosten mit einer gleich dem oberen Kubus versetzten Sockelplatte fest eingebunden. Aus dem Entstehungsjahr dieser doppelstöckigen Vitrine datiert auch der später als „Wassily-Chair“ berühmt gewordene Stahlrohrsessel von Marcel Breuer.
In starkem Kontrast dazu standen in dieser Zeit die Vitrinenaufsätze von sogenannten Anrichten. Sie beide bildeten zumeist mit Tisch und Stühlen eine formale Einheit. Die Aufsätze bestanden oft aus zwei seitlichen Vitrinen, oft dreiseitig verglast, mit dazwischen eingefasstem Spiegel, zuweilen noch mit vorgelagertem Karaffenpodest. Sie dienten der Aufbewahrung von Trinkgläsern oder dekorativem Porzellan.

Neue skandinavische Leichtigkeit in allen Dingen des täglichen Lebens

Einige Exemplare der 1920er und 1930er Jahre mit zum Teil aufwändigen Furnieren und geradliniger Formgebung können sich heutzutage aber gut auch in einer modernen Einrichtung behaupten. Eine neue Blüte erlangten Vitrinen in der Nachkriegszeit. Inspiriert von skandinavischer Leichtigkeit und einer neuen Farbigkeit in allen Dingen des täglichen Lebens wurden sie Bestandteil des modernen Heims. Glasschiebetüren, auch gerne in schräger Ausführung, wurden zum Renner und ließen den noch recht spärlichen neuen Hausrat gebührend zur Geltung kommen. Einen Klassiker der neueren Zeit entwickelte 1975 das Gütersloher Unternehmen Flötotto mit seinem Profil-System. Quadratische Stäbe aus massivem Buchenholz in drei verschiedenen Höhen können durch ebensolche Querstreben in zwei Breiten und zwei Tiefen beliebig nach Wunsch zu offenen Regalen, geschlossenen Containern oder fünfseitig verglasten Vitrinen zusammengefügt werden. Bekannt geworden war die Firma für ihre Schulmöbel, insbesondere die Stühle mit ergonomisch geformten Holzfurnier-Sitzschalen. Die mitwachsenden Möbel aus dem Profilsystem überlebten zwei Insolvenzen und sind nach wie vor erhältlich.
Aber auch die typischen Wohnzimmer-Schrankwände mit all ihren formalen Entgleisungen während der letzten Jahrzehnte sind endlich flexiblen Wandmöbelsystemen gewichen, deren Bestückung mit offenen und geschlossenen Elementen, Regalböden und Leseablagen, Schubladen und Vitrinen jeweils individuell zusammengestellt werden können. Wo man früher fast von massiven Schrankmauern erschlagen wurde, begegnet einem nun eine spürbare Leichtigkeit. Mit der Entwicklung immer kleiner dimensionierter Beleuchtungsartikel sind Vitrinen aller Art inzwischen auch zu illuminierten Hinguckern geworden, die auch Nicht-Sammler inspirieren, und es soll schon Leute geben, die nur aufgrund der Anschaffung oder Überlassung einer ausgefallenen Vitrine überhaupt erst eine Sammelleidenschaft entwickelt haben. Diesen Jägern und Sammlern wünschen wir auch weiterhin viele Trophäen für ihre private Kollektion.

 

TEXT: Rainer Güntermann

Fotos: String Furniture | www.string.se, „Bauhaus Vitrine“ S40 | www.tecta.de, Kettnaker,  WK Wohnen, „Infinito“ von Franco Albini | www.cassina.com, Nuvola Rossa | cassina, www.usm.com, WK Wohnen

­­Zehn Ratschläge für Ihre Gartenmöblierung

  •  Für viele die atmosphärisch schönste Zeit im Garten ist die beginnende Dämmerung. Haben Sie das Glück, dass die Strahlen des Abendrotes irgendeinen Winkel Ihres Gartens in glühendes Orange tauchen, so planen Sie genau hier einen festen Sitz- oder besser noch Liegeplatz für den täglichen Sundowner. Es wird Ihr Lieblingsplatz werden!
  • Selbst wenn es heute wetterfeste Bezugsstoffe gibt, so dass man die Polster auch bei Regen draußen belassen kann, so sind weiche Kissen aus natürlichen Materialien optisch und haptisch erst das Tüpfelchen auf dem i einer Sitzlandschaft. Um diese jedoch schnell in trockene Sicherheit zu bringen zu können, sollte – gern in der Nähe – eine wetterfeste Lagermöglichkeit vorhanden sein.
  • Ein Regenguss kurz bevor die Gäste kommen – in diesem Falle zahlt sich eine Tischplatte aus wasserabweisendem Naturstein aus. Diese ist schnell mit einem Gummiabzieher wieder komplett trocken. Legt man eine Tischdecke auf noch feuchtes Holz, zieht die Feuchtigkeit in die Decke, im ungünstigen Fall verbunden mit Ausfärbungen. Bei wetterfesten Polstern auf Holzstühlen ist dies unerheblich.
  • Möchten Sie es rund um Ihre Sitz- oder Liegeplätze bunt blühend haben, sollten Sie sich auf Pflanzen konzentrieren, die nicht als „must-visit“ für Wespen gelten. Speisen und Getränke locken genug ihrer Artgenossen an.
  • Sollte Ihr Garten ausreichend großzügig bemessen sein, ist es ratsam, an der Grundstücksgrenze, am besten an einer Ecke, eine kleine befestigte Fläche zu schaffen, auf der mit beliebiger Möblierung die Möglichkeit der distanzierten Aussicht auf Ihr Haus gegeben ist. Die neue Perspektive fördert ungeahnte Gartenideen.
  • Ein Esstisch im Freien wird nur ausgiebig genutzt, wenn er in unmittelbarer Nähe der Garten- bzw. Terrassentür liegt. Muss man stets erst Tabletts bemühen, um auch kleine Mengen an Equipment, Speisen und Getränken an den Tisch zu bringen, verliert der Essplatz schnell an Attraktivität.
  • Bei hochwertigen Gartenmöbeln gibt es maßgeschneiderte Überwinterungs-Hussen in passenden Tönen. Durchsichtige Plastikhüllen, schlimmstenfalls mit Blümchendruck, verursachen nicht nur „Augenkrankheiten“, sondern sind aufgrund ihrer nicht angepassten Größe auch windanfällig.
  • Überlegen Sie beim Kauf von neuen Gartenmöbeln, ob diese später an Ort und Stelle überwintern können oder aufgrund ihres Materials unter Dach und Fach gelagert werden müssen. Ein wetterunabhängiger Natursteintisch kann im Winter als Bühne für großzügige Deko-Inszenierungen dienen – und wenn es dann schneit…
  • Nehmen Sie Abstand von jeglichen Plastikmöbeln, denn abgesehen vom Umweltaspekt sind diese auch sehr windanfällig und quittieren den ständigen Wechsel von Regen, Kälte und Sonneneinstrahlung mit Sprödigkeit und schnellem Bruch. Auch die Farben verbleichen schnell und sind schnell keine Augenweide mehr.
  • In der prallen Sonne heizt sich jedes Material auf. Jedoch gerade metallene Flächen können sich zu wahren Grillplatten entwickeln. Daher sind sie zum Beispiel als Armlehnen nicht sonderlich empfehlenswert. Bei im Sommer bevorzugt unbekleideten Armen werden sie ohne Sonnenerwärmung zudem oft als unangenehm kalt empfunden.
Veröffentlicht unter Tipps

WIR KAUFEN EIN HAUS! Damit der Traum vom Eigenheim kein Böses Ende nimmt

Michael-Foellmer

Michael Foellmer

 

Die diversen Finanz- und Währungskrisen bescheren dem Immobilienmarkt einen noch nie dagewesenen Boom. Die anhaltende Niedrigzinsphase befeuert diesen Trend noch zusätzlich mit günstigen Immobilienkrediten. Wer kann und will, erfüllt sich jetzt den Traum vom Eigenheim. Als Immobilienkäufer müssen Sie sich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Ich möchte Risiken beleuchten und Lösungsmöglichkeiten vorstellen.

Das Haus als Altersvorsorge

Die landläufige Bezeichnung des eigenen Hauses als große Sparbüchse ist nicht so ganz aus der Luft gegriffen. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit – als Altersvorsorge im klassischen Sinne kann man es aber nicht bezeichnen. Durch den Bezug der eigenen Immobilie spart man natürlich zunächst einmal Miete. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass ein eigenes Haus auch instand gehalten werden muss. Speziell dann, wenn es schon einige Jahre steht und Sie womöglich bereits im Rentenalter sind. Ein neues Dach, verbesserte Wärmedämmung oder neue Rohrleitungen wachsen sich schnell zu größeren Investitionen aus. Daher ist auch tunlichst davon abzuraten, bestehende Altersvorsorgeverträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung mit einfließen zu lassen. Alles erfüllt seinen bestimmten Zweck: das Haus bietet Ihnen Wohnraum, ein Altersvorsorgevertrag füllt Ihre Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte. Beachten Sie auch, dass eine Immobilie „im mobil“ ist. Sie kann also nicht von heute auf morgen veräußert werden. Ein Hauskauf ist nur in seltenen Fällen allein mit Erspartem zu bewältigen. Im Regelfall nimmt der Käufer zur Verwirklichung seines Traums eine nicht unerhebliche Summe als Darlehen auf. Zumeist konsultiert er hierzu seine Hausbank. Andere interessante Möglichkeiten der Finanzierung werden oft außer Acht gelassen. Bestehen bereits Altersvorsorgeverträge mit einem Guthaben, bieten die meisten Versicherer zumindest in dieser Höhe günstiges Baugeld an. Teilweise wird hier auch – entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt – ein Vielfaches des Vertragsguthabens zu vergünstigten Zinskonditionen angeboten. Dies im Einzelfall abzuklären, ist immer sinnvoll. Auch vorhandene Bausparverträge und die Möglichkeiten von KfW-Darlehen sollten mit eingebunden werden.

Und wenn etwas passiert?
Die meisten Immobilienkäufer befinden sich in familiär gefestigten Verhältnissen mit Partner und oft auch mit Kindern. Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Diese zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Ein solcher Tarif muss aber natürlich nicht die optimale Lösung darstellen. Viele Tarife bieten bereits auch Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs an. So könnte evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden. Ein weiterer und ganz wesentlicher Punkt, der beachtet werden muss, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt hier für den richtigen Versicherungsschutz. Das Risiko der Arbeitslosigkeit kann durch einen Ratenschutzbrief abgesichert werden. Ein Ratenschutzbrief kommt in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten für die Darlehensraten auf.

Bitte beachten Sie auch in diesem Zusammenhang die richtige Absicherung Ihrer Immobilie und Ihres Hab und Gutes. Der wichtigste Baustein der Absicherung Ihrer Immobilie ist die Gebäudeversicherung. Diese Versicherung bleibt im Prinzip beim Haus und geht auf Sie als neuen Versicherungsnehmer über, damit keine versicherungsfreie Zeit entsteht. Jedoch sollten Sie immer den bestehenden Versicherungsschutz und die aktuelle Versicherungssumme auf seinen Umfang und Höhe überprüfen. Normalerweise weist die übernommene Versicherung eine Versicher­ungssumme in Reichsmark aus („1914er-Wert“). Diese dient als einheitliche Berechnungsbasis für Gebäude aller Art und Größe und aller Baujahre. Zwar akzeptieren viele Versicherer den 1914er-Wert eines (ehemaligen Feuermonopol) Vorversicherers – ob der Ihnen vorliegende Wert richtig ermittelt wurde und auch wirklich jede bauliche Veränderung beinhaltet, den das Haus über die Jahre erfuhr, können Sie normalerweise nicht wissen. Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut. Normalerweise haben Sie für eine Übergangszeit von einem Monat – im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme – Schutz an Ihrem bisherigen und neuen Wohnort. Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu versichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme an die neuen Gegebenheiten hin anzupassen. Ihre selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in Ihrer Privathaftpflicht mit versichert. Sollten Sie nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist. Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesitzer“ sinnvoll erscheint.

Insolvenz und Pfusch am Bau
18 Prozent aller privaten Bauvorhaben sind von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat. Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso, wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, welcher in dieser Situation Ihnen zu Lasten gelegt würde. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für Sie.

Was Sie sonst noch wissen sollten
Haben Sie die Gelegenheit genutzt und auch eine Fotovoltaikanlage installieren lassen, ergibt sich daraus eine neue zusätzliche Haftungssituation: Sie sind nun Gewerbetreibender (zumindest wenn Sie den Strom einspeisen und verkaufen). Hier ist neben dem Betreiberrisiko auch das Einspeiserisiko zu beachten. Gerade letzteres wird nur von wenigen Privathaftpflichttarifen mit übernommen. Evtl. wird hier ein separater Haftpflichtvertrag nötig, welcher auch von der Größe Ihrer Anlage abhängig sein kann. Eine deutlich umfangreichere Absicherung bietet eine gesonderte Fotovoltaikversicherung. Über diese kann auch der Ertragsausfall nach einem Schaden mit abgesichert werden.

TEXT: Michael Foellmer

DIE WOHNUNGS- UND GRUNDSTÜCKRECHTSCHUTZ

Michael-Foellmer

Michael Foellmer

Kaum ein Bereich des täglichen Lebens lädt so zum Streiten ein wie der Immobilienbereich. Das Potential an möglichen Konflikten ist enorm: Vermieter streiten mit Mietern, Eigentümer mit Nachbarn, Handwerkern oder der Kommune. Lässt sich eine Auseinandersetzung nur noch mit anwaltlicher Hilfe oder gar nur noch vor Gericht lösen, kann es schnell sehr teuer werden. Eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung schützt Sie vor dem Kostenrisiko eines verlorenen Rechtsstreits.

Es stellt sich immer die Frage, für wen eine solche Versicherung sinnvoll ist? Antwort: Für alle Personen, die Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Garagen oder gewerblichen Immobilien sind. Versichert sind über einen solchen Vertrag alle im Vertrag benannten Immobilien sowie die Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers beziehungsweise des Versicherten.
Was kann man über einen solchen Vertrag versichern? 
Je nach gewähltem Versicherer, Tarif und Deckungsumfang können folgende Leistungen versichert werden:
  •  Schadenersatz-Rechtsschutz
  •  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  •  Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  •  Verwaltungs-Rechtsschutz
  •  Straf-Rechtsschutz
  •  Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Zwischen den verschiedenen Angeboten am Markt kann es deutliche Unterschiede geben.
Bei einer Rechtsschutzversicherung sind unter anderem folgende Leistungen im Regelfall nicht versichert:
  •  Streitigkeiten aufgrund eines Neubaus bzw. eines genehmigungspflichtigen An- oder  Umbaus o. ä.
  •  Erwerb und Veräußerung einer Immobilie
  •  Streitigkeiten aus der Baufinanzierung
  •  Vorsätzlich begangene Straftaten
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass in der Rechtsschutzversicherung regelmäßig eine Wartezeit von 3 Monaten vereinbart wird. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen.
Hier einige Schadenbeispiele:
Schimmel an der Decke
Neue Wohnung, neues Glück! So hat sich das das frisch verheiratete Ehepaar König auch erhofft. Nachdem sie mit dem Einrichten ihrer neuen Wohnung fertig waren, macht Karina König allerdings eine erschreckende Entdeckung. Im Schlafzimmer befindet sich ein großer grüner Schimmelfleck an der Decke. Diese sind – abgesehen davon, dass sie nicht schön aussehen – auch sehr gesundheitsschädlich. Doch der Vermieter sieht keinen Grund dagegen vorzugehen. Im Gegenteil! Er sucht die Schuld beim Mieter und dessen Lüftverhalten. Herr und Frau König beschließen daher, den Gang zum Anwalt zu beschreiten. Dieser soll klären, ob in solchen Fällen eine Mietminderung möglich ist. Denn unter diesen Umständen möchten Karina und Patrick König nicht weiter dort leben. Die entstehenden Kosten hierfür trägt die Rechtsschutzversicherung der beiden.
Mieter des Grauens
Herr Muster vermietet zwei Wohnungen eines Hauses, in dessen Erdgeschosswohnung er selbst wohnt. Als die mittlere Wohnung frei wird, entscheidet er sich unter den Bewerbern für einen jungen Bankkaufmann, der einen soliden Eindruck macht. Nach einem guten dreiviertel Jahr fällt ihm auf, dass sein neuer Mieter erstaunlich oft daheim ist. Bei einem zufälligen Gespräch im Flur erfährt er von ihm, dass er seine Stelle verloren hat. Die folgenden Monate geht die Miete noch zuverlässig ein, bleibt dann aber aus. So geht es über mehrere Monate, in denen regelmäßig beteuert wird, der Mietrückstand würde bald beglichen werden. Letzten Endes kündigt Herr Muster im vierten Monat ohne Mietzahlung. Der junge Mann zieht nach Ablauf des Kündigungstermins allerdings einfach nicht aus. Gesprächen geht er schnell und barsch aus dem Weg. In seiner Not geht Herr Muster auf seine Rechtsschutzversicherung zu. Er erhält auch eine Deckungszusage für das weitere Vorgehen. Mit Hilfe eines Anwalts vor Ort kann er eine Räumungsklage durchsetzen und auch einen Titel für seine offenen Forderungen erwirken. So wurde er seinen Mieter los und konnte mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers auch an sein Geld kommen.
Der neugierige Vermieter
Jennifer Weiß hat Probleme mit ihrem Vermieter. Er betritt in ihrer Abwesenheit regelmäßig ihre Wohnung, ohne dass es hierfür einen zwingenden Anlass gäbe. Wenn sie von der Arbeit heim kommt, befinden sich oft Gegenstände nicht mehr am gewohnten Platz. Sie sucht mehrfach das Gespräch mit dem Vermieter, der aber abwiegelt und erklärt, dass er doch nach dem Rechten schauen müsse. Als Wäschestücke verschwinden, lässt sie eine Kamera im Flur laufen und erwischt den Vermieter so beim Betreten der Wohnung. Mit der Aufnahme geht sie zum Anwalt, um auf diesem Weg letztlich ein Unterlassen zu erwirken.
Die liebe Nachbarschaft
Ein schöner Garten ist der Traum vieler Bürger. Auch der Nachbar von Herrn Wagner ist begeisterter Hobbygärtner. Diesen Sommer hatte er erst einen neuen Gartenteich ausgehoben. Diesen fand auch Herr Wagner anfangs recht toll, bis er eines Nachts von unliebsamen Geräuschen aus dem Schlaf geweckt wurde. Sein Nachbar hatte Frösche in seinem Teich angesiedelt. Da der Teich direkt unter dem Schlafzimmer von Herrn Wagner war, und sein Nachbar sich uneinsichtig zeigte, musste sich Herr Wagner rechtlich gegen die Ruhestörung zur Wehr setzen. Seine Rechtsschutzversicherung übernahm die Kosten des Anwalts. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht.
Welche Versicherungen sind noch sinnvoll? 
Für den Vermieter:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Mietnomadenversicherung
Für den Mieter:
Glasversicherung
Mietkautionsversicherung