DIE WOHNUNGS- UND GRUNDSTÜCKRECHTSCHUTZ

Michael-Foellmer

Michael Foellmer

Kaum ein Bereich des täglichen Lebens lädt so zum Streiten ein wie der Immobilienbereich. Das Potential an möglichen Konflikten ist enorm: Vermieter streiten mit Mietern, Eigentümer mit Nachbarn, Handwerkern oder der Kommune. Lässt sich eine Auseinandersetzung nur noch mit anwaltlicher Hilfe oder gar nur noch vor Gericht lösen, kann es schnell sehr teuer werden. Eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung schützt Sie vor dem Kostenrisiko eines verlorenen Rechtsstreits.

Es stellt sich immer die Frage, für wen eine solche Versicherung sinnvoll ist? Antwort: Für alle Personen, die Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Garagen oder gewerblichen Immobilien sind. Versichert sind über einen solchen Vertrag alle im Vertrag benannten Immobilien sowie die Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers beziehungsweise des Versicherten.
Was kann man über einen solchen Vertrag versichern? 
Je nach gewähltem Versicherer, Tarif und Deckungsumfang können folgende Leistungen versichert werden:
  •  Schadenersatz-Rechtsschutz
  •  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  •  Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  •  Verwaltungs-Rechtsschutz
  •  Straf-Rechtsschutz
  •  Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Zwischen den verschiedenen Angeboten am Markt kann es deutliche Unterschiede geben.
Bei einer Rechtsschutzversicherung sind unter anderem folgende Leistungen im Regelfall nicht versichert:
  •  Streitigkeiten aufgrund eines Neubaus bzw. eines genehmigungspflichtigen An- oder  Umbaus o. ä.
  •  Erwerb und Veräußerung einer Immobilie
  •  Streitigkeiten aus der Baufinanzierung
  •  Vorsätzlich begangene Straftaten
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass in der Rechtsschutzversicherung regelmäßig eine Wartezeit von 3 Monaten vereinbart wird. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen.
Hier einige Schadenbeispiele:
Schimmel an der Decke
Neue Wohnung, neues Glück! So hat sich das das frisch verheiratete Ehepaar König auch erhofft. Nachdem sie mit dem Einrichten ihrer neuen Wohnung fertig waren, macht Karina König allerdings eine erschreckende Entdeckung. Im Schlafzimmer befindet sich ein großer grüner Schimmelfleck an der Decke. Diese sind – abgesehen davon, dass sie nicht schön aussehen – auch sehr gesundheitsschädlich. Doch der Vermieter sieht keinen Grund dagegen vorzugehen. Im Gegenteil! Er sucht die Schuld beim Mieter und dessen Lüftverhalten. Herr und Frau König beschließen daher, den Gang zum Anwalt zu beschreiten. Dieser soll klären, ob in solchen Fällen eine Mietminderung möglich ist. Denn unter diesen Umständen möchten Karina und Patrick König nicht weiter dort leben. Die entstehenden Kosten hierfür trägt die Rechtsschutzversicherung der beiden.
Mieter des Grauens
Herr Muster vermietet zwei Wohnungen eines Hauses, in dessen Erdgeschosswohnung er selbst wohnt. Als die mittlere Wohnung frei wird, entscheidet er sich unter den Bewerbern für einen jungen Bankkaufmann, der einen soliden Eindruck macht. Nach einem guten dreiviertel Jahr fällt ihm auf, dass sein neuer Mieter erstaunlich oft daheim ist. Bei einem zufälligen Gespräch im Flur erfährt er von ihm, dass er seine Stelle verloren hat. Die folgenden Monate geht die Miete noch zuverlässig ein, bleibt dann aber aus. So geht es über mehrere Monate, in denen regelmäßig beteuert wird, der Mietrückstand würde bald beglichen werden. Letzten Endes kündigt Herr Muster im vierten Monat ohne Mietzahlung. Der junge Mann zieht nach Ablauf des Kündigungstermins allerdings einfach nicht aus. Gesprächen geht er schnell und barsch aus dem Weg. In seiner Not geht Herr Muster auf seine Rechtsschutzversicherung zu. Er erhält auch eine Deckungszusage für das weitere Vorgehen. Mit Hilfe eines Anwalts vor Ort kann er eine Räumungsklage durchsetzen und auch einen Titel für seine offenen Forderungen erwirken. So wurde er seinen Mieter los und konnte mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers auch an sein Geld kommen.
Der neugierige Vermieter
Jennifer Weiß hat Probleme mit ihrem Vermieter. Er betritt in ihrer Abwesenheit regelmäßig ihre Wohnung, ohne dass es hierfür einen zwingenden Anlass gäbe. Wenn sie von der Arbeit heim kommt, befinden sich oft Gegenstände nicht mehr am gewohnten Platz. Sie sucht mehrfach das Gespräch mit dem Vermieter, der aber abwiegelt und erklärt, dass er doch nach dem Rechten schauen müsse. Als Wäschestücke verschwinden, lässt sie eine Kamera im Flur laufen und erwischt den Vermieter so beim Betreten der Wohnung. Mit der Aufnahme geht sie zum Anwalt, um auf diesem Weg letztlich ein Unterlassen zu erwirken.
Die liebe Nachbarschaft
Ein schöner Garten ist der Traum vieler Bürger. Auch der Nachbar von Herrn Wagner ist begeisterter Hobbygärtner. Diesen Sommer hatte er erst einen neuen Gartenteich ausgehoben. Diesen fand auch Herr Wagner anfangs recht toll, bis er eines Nachts von unliebsamen Geräuschen aus dem Schlaf geweckt wurde. Sein Nachbar hatte Frösche in seinem Teich angesiedelt. Da der Teich direkt unter dem Schlafzimmer von Herrn Wagner war, und sein Nachbar sich uneinsichtig zeigte, musste sich Herr Wagner rechtlich gegen die Ruhestörung zur Wehr setzen. Seine Rechtsschutzversicherung übernahm die Kosten des Anwalts. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht.
Welche Versicherungen sind noch sinnvoll? 
Für den Vermieter:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Mietnomadenversicherung
Für den Mieter:
Glasversicherung
Mietkautionsversicherung