Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!
Um sich als Bauherr gegen Schäden an der neu zu errichtenden Immobilie während der Bauphase zu schützen, kann man eine Bauleistungsversicherung abschließen. Diese umfasst alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird. Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt. Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.
Welche Gefahren und Schäden
sind versicherbar?
Schäden, die während der Bauzeit durch plötzliche, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie zum Beispiel:
- ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
- Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- unbekannte Dritte (Vandalismus) zusätzlich versicherbar sind:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Schäden durch Hochwasser
- Verluste durch Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
- Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
- Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)
Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:
- Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
- Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
- Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.
Nicht versicherbar sind:
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
- bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
- Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baucontainer
- Fahrzeuge aller Art
- normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
- Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie
Hier einige Schadenbeispiele:
Brandstiftung
Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet. Der Rohbau war fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen. Schnell griffen die Flammen auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftungen, deren Verursacher jedoch unbekannt blieben. Da der Bauherr die Gefahr „Feuer“ in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden vom Versicherer reguliert.
Vandalismus
Unbekannte haben die Abflüsse der bereits installierten Rohrleitungen verstopft und die Wasserhähne aufgedreht. Als der Eigentümer den Schaden entdeckte, stand der Keller bereits 50 cm unter Wasser. Das Wasser musste abgepumpt werden und der Keller wurde zwei Wochen lang mit Trocknungsgeräten entfeuchtet. Der Schaden wurde auf ca. 4.500 € geschätzt.
Ein paar Kinder nutzten den Neubau eines Einfamilienhauses als „Abenteuerspielplatz“. Sie befüllten die bereits montierten Abwasserrohre mit Kies und anderem Bauschutt, was eine unlösbare Verstopfung verursachte. In der Folge mussten die Rohre ersetzt und erneut durch die Bodenplatte verlegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 7.500 € geschätzt.
Baustellenschaden durch fremde Firma
Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor dem Gebäude platzierte Turmdrehkran wurde für die weiteren Ausbauarbeiten nicht mehr benötigt. Der Abbau sollte mit Hilfe eines Autokranes erfolgen. Die Kontergewichte waren bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein. Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf ca. 12.500 € geschätzt.
Unwetter im Sommer
Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 20.000 € geschätzt.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Ein Hausbau birgt nicht nur Risiken für den Bauherren selbst, denn Sie tragen z.B. auch die Verantwortung dafür, Ihre Baustelle ausreichend zu schützen und dies zu überwachen. Übersehen Sie eine mögliche Gefahrenstelle und kommt dadurch jemand zu Schaden, so haften Sie als Bauherr in unbegrenzter Höhe. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Ausgleich berechtigter Ansprüche sorgt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Auch nach der Fertigstellung Ihres Haus ist ein umfassender Versicherungsschutz notwendig. Der Abschluss einer Wohngebäude- und Hausratversicherung ist zu empfehlen.