grüne häuser

Gerade in großen Städten, wo Freiflächen zu ebener Erde häufig Mangelware sind, erfordern die Entwicklung und die Sicherung von urbanem Grün eine gewisse Kreativität. Kein Wunder also, dass Fassadenbegrünung ein wachsender Berufszweig ist. Denn: Vertikale Gärten und Grünflächen sind weit mehr als schickes Schmuckwerk… Weiterlesen

NOBBI´S ZÜNDELHÖLZER



Am Eingang zum Atelier erwarten uns gleich zwei Nice Guyes: Der allgegenwärtige Käpten Nobbi in Form eines freundlich dreinblickenden Affen, gemalt auf Holz, und sein lebendiger Schöpfer, der Stolberger Künstler Paul Sous. Um es direkt vorweg zu schicken: Nicht verwandt oder verschwägert mit der Würselner Künstler-Dynastie um Albert Sous. Das Pseudonym ist aber nicht gewählt, um diese Assoziation erst gar nicht zuzulassen, sondern stammt noch aus der Street-Art-Periode des Künstlers, in der ein Phantasiename gleichsam die Visitenkarte war und ist. Aber bei Paul Sous ist die Namensgebung noch etwas komplexer. Schon als kleines Kind träumte er von einem Affen als Haustier. Lebend, nicht als Plüschtier. Da dies natürlich auf elterliches Unverständnis stieß, musste er mit Letzterem vorlieb nehmen. Und mit Büchern über Affen, und mit Bildern und mit Postern und allem, was ihm mit seiner Affenliebe in die Hände kam. Als er dann später eine Abbildung von einem Affen im Matrosenoutfit sah, war ihm klar, dass sein Affe in Zukunft auf jeden Fall ein Käpten sein sollte, und zwar in Primaten-Schriftform. Der Namenszusatz Nobbi war dann einem anderen Zufall geschuldet. Seitdem ist Paul Sous Käpten Nobbi und Käpten Nobbi Paul Sous.

 

Wer meint, er müsse zuhause mal wieder gründlich aufräumen, war noch nicht in Paul Sous’ Atelier. Für so manchen Ordnungsliebhaber mag es ein optischer Alptraum sein, für entdeckungsfreudige Stöberseelen (wie mich, d.V.) ist es das wahre Paradies. Man mag sich gar nicht ausmalen, was es sicherlich auch noch hinter oder unter diesen ganzen offen-sichtlichen Fundstücken zu entdecken gibt. Wunderbar. Dabei hat die Grundeinstellung von Käpten Nobbi ja auch durchaus auch noch einen umweltpolitischen Sinn: „Nicht wegschmeißen, da kann man noch was mit machen“ ist sein kreatives Credo. Es geht ihm nicht nur darum, künstlerisch tätig zu sein, sondern dabei auch die Lebensdauer von eigentlich in der primären Nutzung abgelaufenen Gegenständen zu verlängern, ihnen also ein zweites Leben einzuhauchen.… zum Artikel

VORGÄRTEN VISITENKARTE ODER ABSTANDHALTER


Der Vorgarten ist noch gar nicht so alt wie man vielleicht meinen möchte. Erstmalig wurde in Berlin durch eine Polizeiverordnung im Jahre 1855 eine Festlegung getroffen, die den Abstand zwischen Bürgersteigen und einer neu eingeführten Baufluchtlinie regelte. Bis dahin gab es lediglich Vorschriften bezüglich des Bauabstandes zu den Nachbarn, und diese waren mehr dem Brandschutz als einer bestimmten Gestaltung geschuldet. Nun wurden aber exakte Bebauungslinien entlang der neuen Straßenzüge festgelegt und somit auch Richtlinien zur Behandlung der entstehenden Freiflächen vor den Häusern. Als Einfriedung war nur ein Gitterwerk vorgesehen, und die Flächennutzung durfte nur Gartenzwecken dienen. Von solch einer klaren Vorgabe träumen heute einige Kommunen, würden sie doch dadurch einer derzeit immer weiter fortschreitenden Verschotterung von Vorgärten Einhalt gebieten können. Die damaligen Hausbesitzer jedoch nahmen solche stringenten Regelungen gern in Kauf, konnten sie doch im Gegenzug nach der Faustregel „Straßenbreite plus Gehwege gleich Bauhöhe“ ihre Häuser nunmehr höher und somit effektiver bauen. Die in den zahlreichen neuen Wohnsiedlungen der beiden Nachkriegsepochen entstandenen breiten Grünstreifen wurden zwar despektierlich als Hausmeister- oder Abstandsgrün beschimpft, zur Bauzeit allenfalls mit Teppichklopfstangen und Wäscheleinen bestückt, aber immerhin waren sie grün. Man konnte bolzen, bisweilen auch ein paar kleine Nutzpflanzen für private Zwecke platzieren oder im Winter einen Schneemann rollen. Die heute aufgrund ständig weiter steigender Grundstückspreise immer kleiner werdenden Baugrundstücke haben dementsprechend auch immer kleinere Flächen vor dem Haus zur Verfügung, was viele Eigentümer scheinbar zu der Erkenntnis kommen lässt, dass sich die Schaffung einer Grünanlage erst gar nicht lohnt. Nach wie vor ist die Vorgartenfläche aber so etwas wie die Visitenkarte oder das Aushängeschild der jeweiligen Bewohner und bedarf also im soziokulturellen Verständnis einer besonderen Behandlung. Unter dem vermeintlichen Aspekt der Pflegeleichtigkeit werden auf ausgelegten Untergrundfolien Kiesfelder -schlimmstenfalls mehrfarbig- aufgeschüttet, bestenfalls mit kleinen Löchern versehen, aus denen dann Formschnittgehölze herauslugen. Auf der Facebook-Seite „Gärten des Grauens“ gibt es ständig neue Beispiele dieser neuen Garten-Gattung (siehe auch Bücherliste auf Seite 73 dieser Ausgabe).… zum Artikel

urban farming

Stadttomaten auf dem Balkon. Das rote Gemüse besteht zu über 90 Prozent aus Wasser und ist deshalb sehr kalorienarm. Außerdem hat die Tomate nicht nur hohe Mengen Vitamin C, sondern auch zahlreiche B-Vitamine, welche die Konzentration fördern können.

Gemüse aus der Konserve? Ein besonderer Spaß beim Urban Farming ist die Entdeckung neuer (alter) Pflanzgefäße. Ob ausrangierte Schuhe, Autoreifen, alte Konservendosen oder Plastikflaschen – nichts ist unmöglich

Kein Platz? Kein Problem! Ob die Wand hinauf, über Regale gestaffelt oder ganz klassisch im Balkonkübel – für eine ertragreiche Ernte braucht es nicht viel Platz.… zum Artikel

alles schief – Dachausbau Stille Reserven nutzen

 

Wie immer bei irgendwelchen geplanten Umbaumaßnahmen ist es ratsam, sich erst einmal über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, und zwar vor Ort, sprich in der jeweiligen Gemeinde, denn die Bauvorschriften können von Kommune zu Kommune stark variieren. Orientiert sich die jeweilige Behörde an den neuen Baunutzungsverordnungen, ist es relativ egal, wie viel Wohnraum hinzugewonnen wird. Bei älteren jedoch kann die neu gewonnene Fläche Einfluss auf die Geschossflächenzahl haben, was zu Einschränkungen führen kann. Kleine Ausbauten sind normalerweise ohne besondere Baugenehmigungen möglich, bei Eingriffen in die Tragstruktur des Dachstuhls jedoch ist immer eine Anmeldung bei der zuständigen Baubehörde nötig. Soll der Dachboden später primär genutzt, also zu Wohn- und nicht zu Lagerflächen, ist aber auf jeden Fall eine Nutzungsänderung erforderlich. Diese wiederum hat Einfluss auf erforderlichen Fensterflächen und lichten Mindesthöhen. So müssen mindestens die Hälfte der neugewonnenen Flächen über 2 Meter hoch sein und die Fensterfläche ein Achtel der Grundfläche ausmachen. Liegt die Raumhöhe unter 1,80 Meter dürfen gar keine dauerhaften Aufenthaltsräume dort geschaffen werden. Sind behördliche Fragen hinreichend abgeklärt, muss die Substanz des jeweiligen Dachstuhls und der Bodenplatte einer genauen Betrachtung unterzogen werden. Reicht die Tragfähigkeit aus für die geplanten Leichtbauwände und auch die gewünschte Möblierung? Ist der Dachstuhl stabil genug für notwendige Dämmmaterialien und Fenstereinbauten? Ist das Holz trocken und frei von Schädlingsbefall oder Fäulnis? Ist die Dachdeckung lückenlos und alle Ziegel auch unversehrt? Sind vorhandene Kamine rissfrei und die Anschlüsse dicht? Reicht die jetzige Deckenöffnung aus für einen bequemen Zugang oder muss sie vergrößert oder gar verlegt werden? Soll der Zugang nicht von einem bestehenden Treppenhaus oder Flur, sondern durch einen bewohnten Raum erfolgen, muss man sich Gedanken über die spätere Nutzung machen. Kombinationen von Kinderzimmer und Spielboden, Schlafzimmer und Arbeitsempore oder Gästezimmer und zusätzlichem Bad sind sinnvoll, ein Freunde-Feiern-Fernsehraum erschlossen durch das Elternschlafzimmer sicherlich nicht. Bei allen Varianten sollte auch ein ausreichender Trittschallschutz auf der Deckenplatte aufgebracht werden.… zum Artikel