Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung

info-48-49

Michael-Foellmer

Michael Foellmer

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung: nicht nur im Winter für ein absolutes Muss für Gebäudeeigentümer

Sind Sie Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie oder Besitzer ein vermieteten Ein-/ Zwei- oder Mehrfamilienhauses? Dann ist neben der Gebäudeversicherung die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung für Eigentümer von Wohneigentum und für Eigentümergemeinschaften ein absolutes Muss und schützt Sie vor unvorhersehbaren Schäden. Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Als Besitzer eines selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung im Regelfall über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies bitte immer im Einzelfall bei Ihrem Versicherer prüfen lassen.

Was ist versichert?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert. Die Haus- und Grundhaftpflicht Versicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet? Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Nach § 22 WHG haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässer- schädlichen Substanzen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt (Gefährdungshaftung). Die häufigsten Ursachen für den Austritt von Öl aus den Tanks können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Tankhaut sein. Um sich gegen die enormen finanziellen Schäden abzusichern, empfiehlt sich für jeden Öltankbesitzer eine entsprechende Gewässer- schadenhaftpflichtversicherung Hier noch einige Schadenbeispiele aus der Praxis:

Der Klassiker:
Im Winter vergaß der Vermieter, oder aber auch ein vom Vermieter beauftragter Mieter, seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 Euro geschätzt.

Schaden durch einen Baum: Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf zirka 3.400 Euro geschätzt.

Schäden im Hausflur:
Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 Euro geschätzt.

Parkplatz vor dem Haus:
Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines Pkw. Der Eigentümer des Pkw forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 Euro geschätzt. Der Versicherer prüft in diesem Fall, ob die Schadenansprüche gerechtfertigt sind oder nicht. Er lehnt ab oder befriedigt die Ansprüche.

Text: Michael Foellmer