Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Wo liegen die Unterschiede?

 

Michael-Foellmer

Michael Foellmer

info-SymbolSicherlich ist Ihnen bei der Durchsicht Ihrer Versicherungspolice zur Hausrat-und Wohngebäudeversicherung schon einmal aufgefallen, dass die Gefahren Feuer/Leitungswasser/Sturm-Hagel sowie die Elementargefahren (Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung etc.) in beiden Versicherungspolicen aufgeführt sind. Warum dies der Fall ist und wo die Unterschiede liegen möchte ich Ihnen gerne im weiteren Verlauf näher bringen. Die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung werden oft miteinander verwechselt oder auch als gleichwertig angesehen, da beide Versicherungen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Elementar, sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus abdecken. Aus diesem Grund sind viele Versicherungsnehmer der Meinung, dass der Abschluss beider Versicherungen eigentlich eine doppelte Absicherung ist und man somit auf eine der beiden verzichten kann. Aber wo liegt der Unterschied? Die Hausratversicherung deckt alle Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen ab. Grundsätzlich ist über die Hausratversicherung Ihr gesamtes privates Hab und Gut versichert. Alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, die Sie von heute auf morgen aus dem Haus entfernen können, sind hierüber versichert.

Hierzu gehören:

  • Möbel
  • Elektrogeräte
  • Geschirr
  • Kleidungsstücke
  • Textilien
  • Lebensmittel
  • Fernseher
  • Bargeld
  • und vieles mehr…

Bildlich gesprochen ist alles, was aus einem Gebäude herausfallen kann, wenn man es schütteln würde, über die Hausratversicherung abgesichert. Schäden am Gebäude selbst betreffen die Wohngebäudeversicherung.

Die Wohngebäudeversicherung wird hauptsächlich von Hauseigentümern abgeschlossen, um ihr Wohngebäude gegen Explosionen, Feuer, Wasser und Elementargefahren wie Gewitter, Hagel oder Sturm abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung gleicht alle Schäden finanziell aus, die am Gebäude, an Nebengebäuden oder an Gegenständen entstehen, die fest mit der Wohnung oder dem Haus verbunden sind.

Folgende Besonderheit ist zu beachten: Wird bei einem Feuer ein Teppich beschädigt, stellt sich die Frage, ob dieser lose auf dem Boden lag oder mit dem Gebäudeboden verklebt wurde. Wurde er fest verklebt, gehört der Teppich zum Gebäude und der Schaden wird von der Wohngebäudeversicherung erstattet. Ein loser Teppich gehört zum allgemeinen Hausrat und wird demnach von der Hausratversicherung bezahlt. Bei Objekten wie Markisen und Satellitenschüsseln überschneiden sich die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung jedoch. Diese Gegenstände können sowohl in der einen als auch in der anderen Versicherung mitversichert werden.

Hier einige Schadenbeispiele, an denen die Unterschiede erkennbar werden:

Sturmschaden: Das Sturmtief „Kyrill“ zog im Jahr 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm fegte Dachziegel herunter und beschädigte die darunter befindliche Abdeckung. Dadurch konnte Regen in das Dachgeschoss des Hauses eindringen. Das eindringende Regenwasser beschädigte die Couch und eine Stereoanlage. Der Schaden an den Dachziegeln und der Abdeckung werden über die Gebäudeversicherung reguliert, die Schäden an der Couch und der Stereoanlage über die Hausratversicherung.

Leitungswasser / Rohrbruch: Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Die beschädigten Gegenstände werden über die Hausrat-, die Reparatur der defekten Leitung und der Decke wird über die Gebäudeversicherung erstattet.

Blitzeinschlag: Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Alle Schäden, die das Feuer an Dach, Fenster, Türen, Elektroleitungen, Heizung, Alarmanlage oder den Außenwänden verursacht hat, werden über die Gebäudepolice erstattet, alle im Haus befindlichen Einrichtungsgegenstände hingegen über die Hausratversicherung.

Ihr Michael Foellmer

 

TEXT Michael Foellmer