Der richtige Versicherungsschutz für Ihre Ferienimmobilie

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Der richtige Versicherungsschutz
für Ihre Ferienimmobilie

Text: Michael Foellmer

 

Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien – egal ob Gebäude oder  Einrichtung – deutlich schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist. Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien – egal ob Gebäude oder  Einrichtung – deutlich schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist.

Was Sie auch bei einer Immobilie im Ausland unbedingt beim Versicherungsschutz beachten sollten: 

Eine Hausrat- wie auch eine Immobilien-Versicherung kann und sollte im Ausland analog wie im Inland versichert werden. Folgende Gefahren sollten Sie absichern, damit Ihr Hab und Gut auch im Ausland richtig versichert ist. Je nach Anbieter und Tarif können

– Gebäudeversicherung
– Hausratversicherung
– Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

über eine „Ferienhauspolice“ abgesichert werden.

Folgende Gefahren sollten über eine solche „Ferienhauspolice“ abgedeckt sein:

– Gebäude- und Hausratversicherung
– Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
– Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
– Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:
– Elementarschäden
– All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
– alle Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstücksbestandteile Dritten schuldhaft zugefügt werden
– Abwehr von unberechtigtem Schaden
– Ersatzforderungen Dritter

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
– Vorsatz
– grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
– Krieg

Schadenbeispiele aus der Praxis

Vergessliche Urlauber in Dänemark
Herr W. hat ein Ferienhaus in Dänemark, das er regelmäßig zweimal im Jahr selbst bewohnt. Die übrige Zeit des Jahres vermietet er es über ein Onlineportal. Einmal vergessen Mieter den Herd auszuschalten und gehen an den Strand. Durch die starke Hitzeentwicklung fangen die Oberschränke Feuer. Das Feuer findet schnell seinen Weg zum Reetdach des  Hauses. Ab diesem Zeitpunkt sind die Bemühungen der Feuerwehr, das Haus noch zu retten, sinnlos. Haus und Inventar werden Raub der Flammen. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden, Herr Weber muss sich nicht damit auseinandersetzen, ob seine letzten Mieter über ausreichenden Haftpflichtschutz verfügen.

Einbruch in Spanien
Die Polizei vermutet, dass es Jugendliche waren, die in das spanische Ferienhaus der Familie  G. eingebrochen haben. Da man dort keine Wertsachen finden konnte, ließ man der Frustration freien Lauf und verwüstete das Haus, wobei Fenster zerschlagen, Wände beschmiert und Möbel zerbrochen wurden. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden.

Sturm in Holland
Das Ferienhaus der Familie K. liegt etwa 10 km nördlich von Groningen. Im Garten stehen zwei Bäume, von denen einer Opfer eines nächtlichen Sturms wird. Der Baum bricht und knickt ins Haus. Dach und Außenmauer nehmen großen Schaden. Da Wind und Wetter nun freie Bahn haben, wird auch ein Teil des Hausrats in Mitleidenschaft gezogen. Auch hier übernimmt die Ferienhauspolice die Kosten der Reparaturen bzw. Neuanschaffungen.

Feuer durch Kamin
Herr B. liebt Finnland. Da war es nur eine Frage der Zeit, sich dort ein Ferienhaus zu kaufen. Seine Frau hatte nichts dagegen. Am Bodominjärvi (Bodom See) fand er dann auch ein geeignetes Objekt in ruhiger Lage. Im Frühjahr ist es abends noch nicht warm genug, als das die Familie B. auf das gemütliche Kaminfeuer verzichten möchten. In einer Nacht heizt sich der Schlot des Hauses so stark auf, dass der Dachstuhl Feuer fängt. Durch Rauch und Hitze geweckt, können sich die Eheleute retten. Am Haus entsteht erheblicher Sachschaden. Die Beseitigung der Schäden (Reparaturen, Reinigung, etc.) wird von der Ferienhauspolice übernommen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem  Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Wie Sie sehen, ist es unverzichtbar auch im Ausland für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen.

Text: Michael Foellmer