Wir kaufen ein Haus!

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Damit der Traum vom Eigenheim
kein böses Ende nimmt.

 

Michael-Foellmer

Michael Foellmer

Die diversen Finanz- und Währungskrisen bescheren dem Immobilienmarkt einen noch nie dagewesenen Boom. Die anhaltende Niedrigzinsphase befeuert diesen Trend noch zusätzlich mit günstigen Immobilienkrediten. Wer kann und will, erfüllt sich jetzt den Traum vom Eigenheim. Als Immobilienkäufer müssen Sie sich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Ich möchte Risiken beleuchten und Lösungsmöglichkeiten vorstellen.

Das Haus als Altersvorsorge

Die landläufige Bezeichnung des eigenen Hauses als große Sparbüchse ist nicht so ganz aus der Luft gegriffen. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit – als Altersvorsorge im klassischen Sinne kann man es aber nicht bezeichnen. Durch den Bezug der eigenen Immobilie spart man natürlich zunächst einmal Miete. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass ein eigenes Haus auch instand gehalten werden muss. Speziell dann, wenn es schon einige Jahre steht und Sie womöglich bereits im Rentenalter sind. Ein neues Dach, verbesserte Wärmedämmung oder neue Rohrleitungen wachsen sich schnell zu größeren Investitionen aus. Daher ist auch tunlichst davon abzuraten, bestehende Altersvorsorgeverträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung mit einfließen zu lassen. Alles erfüllt seinen bestimmten Zweck: das Haus bietet Ihnen Wohnraum, ein Altersvorsorgevertrag füllt Ihre Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte. Beachten Sie auch, dass eine Immobilie „im mobil“ ist. Sie kann also nicht von heute auf morgen veräußert werden. Ein Hauskauf ist nur in seltenen Fällen allein mit Erspartem zu bewältigen. Im Regelfall nimmt der Käufer zur Verwirklichung seines Traums eine nicht unerhebliche Summe als Darlehen auf. Zumeist konsultiert er hierzu seine Hausbank. Andere interessante Möglichkeiten der Finanzierung werden oft außer Acht gelassen. Bestehen bereits Altersvorsorgeverträge mit einem Guthaben, bieten die meisten Versicherer zumindest in dieser Höhe günstiges Baugeld an. Teilweise wird hier auch – entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt – ein Vielfaches des Vertragsguthabens zu vergünstigten Zinskonditionen angeboten. Dies im Einzelfall abzuklären, ist immer sinnvoll. Auch vorhandene Bausparverträge und die Möglichkeiten von KfW-Darlehen sollten mit eingebunden werden.

Und wenn etwas passiert?

Die meisten Immobilienkäufer befinden sich in familiär gefestigten Verhältnissen mit Partner und oft auch mit Kindern. Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Diese zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Ein solcher Tarif muss aber natürlich nicht die optimale Lösung darstellen. Viele Tarife bieten bereits auch Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs an. So könnte evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden. Ein weiterer und ganz wesentlicher Punkt, der beachtet werden muss, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt hier für den richtigen Versicherungsschutz. Das Risiko der Arbeitslosigkeit kann durch einen Ratenschutzbrief abgesichert werden. Ein Ratenschutzbrief kommt in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten für die Darlehensraten auf.

Bitte beachten Sie auch in diesem Zusammenhang die richtige Absicherung Ihrer Immobilie und Ihres Hab und Gutes. Der wichtigste Baustein der Absicherung Ihrer Immobilie ist die Gebäudeversicherung. Diese Versicherung bleibt im Prinzip beim Haus und geht auf Sie als neuen Versicherungsnehmer über, damit keine versicherungsfreie Zeit entsteht. Jedoch sollten Sie immer den bestehenden Versicherungsschutz und die aktuelle Versicherungssumme auf seinen Umfang und ihre Höhe überprüfen. Normalerweise weist die übernommene Versicherung eine Versicher­ungssumme in Reichsmark aus („1914er-Wert“). Diese dient als einheitliche Berechnungsbasis für Gebäude aller Art und Größe und aller Baujahre. Zwar akzeptieren viele Versicherer den 1914er-Wert eines (ehemaligen Feuermonopol) Vorversicherers – ob der Ihnen vorliegende Wert richtig ermittelt wurde und auch wirklich jede bauliche Veränderung beinhaltet, den das Haus über die Jahre erfuhr, können Sie normalerweise nicht wissen. Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut. Normalerweise haben Sie für eine Übergangszeit von einem Monat – im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme – Schutz an Ihrem bisherigen und neuen Wohnort. Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu versichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme an die neuen Gegebenheiten hin anzupassen. Ihre selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in Ihrer Privathaftpflicht mit versichert. Sollten Sie nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist. Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesitzer“ sinnvoll erscheint.

Insolvenz und Pfusch am Bau

18 Prozent aller privaten Bauvorhaben sind von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat. Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso, wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, welcher in dieser Situation Ihnen zu Lasten gelegt würde. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für Sie.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Haben Sie die Gelegenheit genutzt und auch eine Fotovoltaikanlage installieren lassen, ergibt sich daraus eine neue zusätzliche Haftungssituation: Sie sind nun Gewerbetreibender (zumindest wenn Sie den Strom einspeisen und verkaufen). Hier ist neben dem Betreiberrisiko auch das Einspeiserisiko zu beachten. Gerade letzteres wird nur von wenigen Privathaftpflichttarifen mit übernommen. Evtl. wird hier ein separater Haftpflichtvertrag nötig, welcher auch von der Größe Ihrer Anlage abhängig sein kann. Eine deutlich umfangreichere Absicherung bietet eine gesonderte Fotovoltaikversicherung. Über diese kann auch der Ertragsausfall nach einem Schaden mit abgesichert werden.

Ihr Michael Foellmer

Das Aachener Stadtbad

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Ende der 1980er Jahre erwarb der Aachener Designer Asghar Adami das Stadtbad am Blücherplatz, nachdem es schon länger verwaist war. Seit 1930 diente das Haus weniger betuchten Bürgern zur Körperpflege. Auf zwei Etagen konnte man Wannenräume oder Duschkabinen für kleines Geld mieten, um sich gründlich zu reinigen, da in den meisten Mietwohnungen noch keine Bäder vorhanden waren.

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Der gebürtige Perser, den es aus Studiengründen nach Aachen verschlagen hatte, wollte zunächst zusammen mit einem bekannten Aachener Galeristen und einem damaligen Szene-Gastronom aus dem Frankenberger Viertel ein privates, kleineres Pendant zum damals kurz vor der Eröffnung stehenden Ludwig-Forum in der Nachbarschaft schaffen. Leider kam es aus verschiedenen Gründen nicht dazu, was aber in der Folgezeit vielen Kindern zugute kam, da die Räume 25 Jahre lang als Kita genutzt wurden. Nach deren Umzug nun holte Adami die Pläne wieder aus der Schublade, denn er hatte sie nie endgültig verworfen, sondern nur verschoben. Vieles hatte sich aber in dem Vierteljahrhundert getan: Die Galerie und das Bistrot gibt es nicht mehr, neue Geschäftsmodelle sind als Antwort auf neue Bedürfnisse entstanden. Dennoch sollte das Haus auch jetzt ein kreativer Pool werden, in dem Leute sich begegnen, arbeiten und auch feiern.

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Betritt man heute das Stadtbad, leuchtet über dem Eingang ein überdimensionaler Duschkopf mit der Silhouette der Karlsbüste. In Anlehnung an das zur legendären Disco umgebaute Schwimmbad in Paris leuchtet auch hier der Schriftzug Bains-Douches.

Entlang des Eingangsflures werden großformatige Fotos von Duschszenen aus bekannten Hollywoodfilmen von zu Strahlern umfunktionierten Duschköpfen beleuchtet. Beim Durchqueren einer kleinen Schleuse –ähnlich einer Fußwanne- wird per Lichtschranke das Geräusch einer Wasserdusche ausgelöst, und man schiebt erschrocken, aber erleichtert, weil trocken, einen Duschvorhang zur Seite um in die Empfangshalle zu gelangen. Hier fällt das Auge sofort auf eine Nische, in der eine Originalwanne mit Füßen steht, die mit einer mattierten Glasscheibe abgedeckt und von innen wasserblau beleuchtet ist. Hier wurden früher die Mietmarken gelöst. Darüber wurde bei den Bauarbeiten ein Wandgemälde entdeckt mit Badeszenen und Anleitungen im damals modernen Bauhausstil. Was davon zu retten war, wurde von Adami freigelegt, der Rest jedoch nicht restauratorisch ergänzt, was das Werk noch authentischer und eindringlicher macht.

In einer anderen Raumecke steht eine weitere Originalwanne, hier jedoch längs halbiert und mit bequemen Polstern bestückt. Die schmalen Türen zu den ehemaligen Kabinen sind noch erhalten, wurden aber mit Bullaugen noch mehr thematisiert. Lediglich die Trennwände wurden entfernt, um veritable Arbeitsräume zu schaffen. Ebenfalls erhalten sind die gelben Wandfliesen und der graue Terrazzofußboden. Was nicht mehr vorhanden war, wie zum Beispiel Leuchten, wurde mit Originalen aus der Zeit der 1930er Jahre ersetzt.

Der dem Erdgeschoss angeschlossene Garten wurde mit Sand, typischer Bepflanzung und Möblierung ebenfalls dem Thema Wasser angepasst. Hier sollen die Nutzer eines möglichen Gemeinschaftsbüros die Seele baumeln lassen und schöpferische Kraft tanken können. Eine andere Art von Entspannung bietet das Untergeschoss: Dort, wo früher in großen Kesseln das Wasser vor dem Hochpumpen mit Kohle erhitzt wurde, ist eine Bewirtungszone der besonderen Art entstanden. Beleuchtet von zu vermeintlichen Aquarien umgebauten Kellerlichtschächten kann man hier in den noch tiefer liegenden, ehemaligen Maschinenkeller blicken, bei dessen Anblick jeder Betrachter eigene Nutzungsfantasien entwickelt. Überall fallen die Blicke auf wiederverwendete Materialien aus dem Umbau: Geländer aus Wasserrohren, Knaufe aus Drehventilen, Griffe aus Armaturen.

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Im Obergeschoss sind weitere Arbeitsräume mit sehr individueller Note entstanden, welche die Nutzfläche auf insgesamt 360 qm erweitern. Auch von hier aus kann man ins Freie. Rund um das Glasdach über einer Halle im Erdgeschoss lädt eine Dachterrasse zur Erholung ein. Bei aller behutsamen Restaurierung ist dennoch an sämtliche Anforderungen einer modernen Bürokommunikation gedacht worden.

Faszinierend an diesem Umbau ist das Konzept beziehungsweise Konzert der leisen Töne. Nicht erst einmal mit dem Stemmeisen alles einreißen, um dann auf freiem Grundriss neu zu planen, sondern mit dem kreativen Auge eines Detailliebhabers das Potential des Bestehenden ausschöpfen. Nicht in einem Bau mit bemerkenswerter Geschichte eine monotone, weil möglichst nutzerneutrale Gestaltung auf dem Computer-Reißbrett entwerfen, sondern vor Ort sich mit ihm einzulassen und etwas wiederum Bemerkenswertes zu schaffen. Büro muss eben nicht immer wie Büro aussehen! Nach der Besichtigung des Stadtbades hatte ich die Möglichkeit, dem Eigentümer und für den Umbau verantwortlichen Diplom-Designer Asghar Adami zehn Fragen zu stellen.

Herr Adami, sie sind seit vielen Jahren sehr erfolgreich mit Kostümentwürfen. Kommt daher Ihre Detailverliebtheit?

Beim Design sind für mich neben der Idee und dem Blick auf das Gesamte die Details von besonderer Bedeutung, denn erst durch eine sorgfältige Ausarbeitung aller Details wird ein Produkt zu etwas Besonderem. Dieser Aspekt gilt meines Erachtens für alle Designbereiche.

Woher beziehen Sie Ihre Ideen? Wo oder wovon lassen Sie sich inspirieren?

Ich gehe mit offenen Augen durch die Welt und lasse mich von allen Seiten inspirieren und beziehe Impulse besonders aus der Vielfalt der Natur, von unterschiedlichen Kulturen, von darstellender Kunst und nicht zuletzt durch Reisen. All diese Impulse die im Unterbewussten gespeichert sind, zeigen sich später in anderer Form in meinen Arbeiten.

Als Sie die Möglichkeit hatten, das Stadtbad zu kaufen, wussten Sie direkt, was Sie damit machen wollten?

Ja, ich habe das Objekt erworben, weil ich schon damals die Vorstellung hatte, das Stadtbad Aachen zu einem vielfältig nutzbaren Raum umzugestalten, der die Geschichte und Besonderheiten des Hauses aufgreift und heutigen Arbeitsanforderungen genügt.

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Die Räume sind sehr einladend geworden. Welche Zielgruppe genau haben Sie im Auge bezüglich der kommenden Nutzung?

In dem Objekt (circa 360 qm auf drei Etagen), welches jetzt gemietet werden kann, lassen sich Arbeit, Kreativität und kultureller Austausch ideal miteinander kombinieren. Von daher bietet es sich zum Beispiel an für Architektur-, Planungs-/Ingenieurbüros, Agenturen oder für Bürogemeinschaften (CoWorking), aber selbstverständlich auch für soziale und kulturelle Veranstaltungen.

Ist die Lage des Objektes dafür hilfreich?

Die Lage dieses Objektes ist ideal: Autobahnauffahrt ganz in der Nähe; Stadtzentrum fußläufig zu erreichen; großer Parkplatz direkt gegenüber.

Wird es möglich sein, auch für Nicht-Nutzer, also interessierte Besucher, die Räumlichkeiten zu besichtigen?

Bei kulturellen oder sozialen Veranstaltungen sind interessierte Besucher natürlich sehr willkommen; ansonsten auch nach Absprache.

Als Kostümdesigner sind Sie international tätig und unterwegs. Hat Ihrer Meinung nach Aachen das Potential, eine derart spezifische Nutzung erfolgreich zu platzieren?

Seltene Objekte, wie das alte Aachener Stadtbad sind in der ganzen Welt begehrt. Ich bin überzeugt, dass die Einwohner und Besucher der offenen Grenzstadt Aachen dieses umgestaltete Objekt annehmen und nutzen.

Gibt es schon konkrete Vorhaben in Sachen Aus­stellung­en oder sonstigen Veranstaltungen?

Gerade läuft die vom ehemaligen Leiter des Aachener Ludwigforums, Prof. Dr. Becker kuratierte Ausstellung „Wasser im Stadtbad“. Bei der Aachener Kunstroute 2016 am 24. und 25. September ist das Stadtbad dabei. Danach ist Weiteres in Planung.

Können Sie sich eine wie auch immer geartete Öffentlichkeitsarbeit aller Institutionen in Aachen, die noch Bäder sind oder an die Geschichte der Aachener Bäder erinnern, vorstellen?

Bad Aachen mit seinen verschiedenen Thermal- und Heilquellen versteht sich auch als Stadt des Wassers. Da das alte Stadtbad Aachen auch ein Teil dieser Aachener Geschichte ist, sind wir selbstverständlich offen für eine Zusammenarbeit mit Institutionen, die noch Bäder sind oder die an die Geschichte der Aachener Bäder erinnern.

Vielen Dank für das Gespräch und viel Erfolg mit Ihrem Stadtbad.

 

Text: Rainer Güntermann

Fotos: Stadtbad Aachen

SOFORTREINIGER

Sofortreiniger

 

Was waren das noch für Zeiten, als Besen, Handfeger und Kehrblech noch ein eingeschworenes Reinigungsteam bildeten. Immer griffbereit, lautlos und geruchsneutral.

Heute hängt bestenfalls über der Küchenarbeitsplatte, schlimmstenfalls neben dem Esstisch der Akku-Handstaubsauber als – weil farblich abgestimmt- zusätzliches Dekoelement an der Wand. Auch im Dunkeln ist er dank der Aufladeleuchte stets schnell und sicher zur Hand. Beginnen nach einigen Monaten die aufgesaugten Lebensmittelreste ein buntes und bewegtes Eigenleben im durchsichtigen Müllbehälter, bieten sie einen weiteren optischen und bei Inbetriebnahme auch nasalen Anreiz.
Anders im Bad: Während der Studenten-WG-Zeiten war zwar jede zum Überleben unbedingt notwendige Säuberungsmaßnahme in seitenlangen Putzplänen aufgelistet, natürlich geschlechtsneutral, paritätisch und postergleich stets augenfällig am Infobrett aufgepint, der Duschvorhang jedoch durfte langsam, aber stetig Kolonien von Bakterien und Keimen in seinen feuchten Falten ansiedeln. Allmählich aufsteigende Schleimfahnen sorgten je nach Shampoofarbe für colorative Akzente zum Einheitsweiß oder –beige der Kacheln. Mögliche Geruchsprobleme wurden einfach weggeschäumt, und beim Zur-Seite-Schieben war das vermeintliche Problem sowieso aus den Augen und aus dem Sinn.

Heute aber müssen wir zum Duschen trotz pizza-großer Brauseköpfe die doppelte Zeit einplanen, da wir nach erfolgtem Wellness-Refreshing die hier stets griffbereite Fensterflitsche zur Hand nehmen müssen, um die riesigen Glaswände der begehbaren Dusch-Zelle, ach, was sag’ ich, Dusch-XXL-Vitrine abzuziehen. Da gibt es kein Pardon. Drohend wie ein Colt im Schaft eines Cowboys hängt das Gummigerät direkt zwischen Wasserthermostatventil und Edelstahlgitterkorb mit Pflegeartikeln. Dabei könnten sich langsam verdichtende Kalktropfen auf den bruchsicheren Glaspaneelen ähnlich wie Hamilton-Fotos eine fantasieanregende, diffuse Silhouette duschender Körper ermöglichen. Aber das After-Shower-Fitness-Workout ist uns wie das Zähneputzen zum morgendlichen Ritual geworden. Zumindest hierbei wird auch der eingefleischte Hausarbeitsmuffel zum emanzipierten Putzmann.

 

Text: Rainer Güntermann

Foto: A.R. / pixelio.de

Veröffentlicht unter Glosse

Tücken der Sprache:
Genügt eine E-Mail als schriftliche Mangelrüge beim VOB/B-Bauvertrag?

 

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Melanie Bentz Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Melanie Bentz
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Die E-Mail ist heutzutage weder aus der privaten Korrespondenz, noch aus dem Geschäftsleben weg zu denken. Sie garantiert eine schnelle Handlungsmöglichkeit; auch und gerne von unterwegs über das Smartphone.

Kaum jemand macht sich beim Versenden einer E-Mail Gedanken darüber, welche rechtlichen Folgen sich aus einer entsprechenden Nachricht ergeben.

Dieser Umstand ist in den letzten Jahren immer häufiger Bauherren zum sprichwörtlichen Verhängnis geworden:

Die Regelung des § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B bestimmt, dass schriftlich gerügte Baumängel in zwei Jahren, gerechnet ab dem Zugang des Mangelbeseitigungs­verlangens verjähren; nicht jedoch vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen.

Diese komplizierte Regelung besagt, vereinfacht ausgedrückt, dass sich bei Baumängeln, die kurz vor Eintritt der Verjährung schriftlich angezeigt werden, die gesetzliche Verjährungsfrist um bis zu 2 Jahre verlängern kann.

Mittlerweile haben sich mehrere Oberlandesgerichte mit der Frage auseinander setzen müssen, ob eine E-Mail das Erfordernis der Schriftform erfüllt.

Dies wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 30.04.2012 (Az.: 4 U 269/11) ebenso verneint, wie in einer jüngeren Entscheidung vom 26.11.2015 (Az.: 1 U 219/15) vom Thüringer Oberlandesgericht.

Nach dem alltäglichen Sprachgebrauch ist es für die meisten Personen nicht zu verstehen, weshalb Gerichte eine E-Mail nicht als „schriftliche“ Mangelanzeige ansehen.

Allerdings deckt sich die Umgangssprache nicht immer mit den Definitionen eines bestimmten Begriffs in einer Fachsprache.

Die Definition des Begriffs „Schriftform“ findet sich in § 126 Abs. 1 BGB. Hiernach ist Schriftform gegeben, wenn die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wurde.

Es muss sich also eine eigenhändige Unterschrift auf dem Dokument befinden und nicht lediglich der maschinenschriftlich aufgedruckte Name!

Die Voraussetzungen einer eigenhändigen Unterschrift für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform entfällt nur dann, wenn die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (§ 126 a Abs. 1 BGB).

Die vom Gesetzgeber vorgesehene qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt.

Aufgrund der gesetzlichen Definition des Begriffes der Schriftform haben sowohl im Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, als auch des Thüringer Oberlandesgerichts die Bauherren ihre Klagen auf Schadensersatz verloren, da die Ansprüche bei Klageerhebung bereits verjährt waren. In beiden Fällen wäre dies bei einer Mangelrüge mit eigenhändiger Unterschrift anders zu beurteilen gewesen, da sich dann die Verjährungsfrist verlängert hätte.

Vor diesem Hintergrund ist dringend dazu zu raten, Mangelbeseitigungs­auf­forderungen mit Fristsetzung konventionell auf einem Schriftstück festzuhalten und eigenhändig zu unterzeichnen.

Für die Versendung des unterzeichneten Schriftstücks bestehen keine Besonderheiten; dies kann per Fax oder per Brief erfolgen.

Um im Falle einer späteren Rechtsstreitigkeit den Zugang des Schreibens nachweisen zu können, sollte als Versandart per Brief entweder das Einschreiben/Rückschein oder das Einwurf-Einschreiben gewählt werden.

Bei der Versendung per Fax ist zu beachten, dass es keine einheitliche Handhabung der deutschen Gerichte gibt, ob ein positiver Faxsendebericht ausreicht, um den Zugang eines Faxes beim jeweiligen Empfänger zu beweisen.

Es bietet sich an, das Schriftstück per Fax zu versenden und sodann durch einen Dritten beim Empfänger telefonisch nachfragen zu lassen, ob das Schreiben dort eingegangen ist. Über dieses Telefonat sollte der Dritte eine kurze Gesprächsnotiz fertigen. Auf diese Art und Weise kann der Zugang der Mangel­be­leitigungsauf­forderung durch den Dritten als Zeugen unter Beweis gestellt werden.

Text: Melanie Bentz

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Schreibtisch in einem Büro

 

Büromöbel sollen längst nicht mehr nur praktisch sein. Dafür verbringen wir viel zu viel Lebenszeit im Büro. Die Möbel repräsentieren ein Unternehmen nicht nur, sondern sorgen für einen angenehmen und organisierten Arbeitsplatz, in dem wir zwischen Funktion und Design kreativ und effizient sein können. Auch der Komfort kommt dabei nicht zu kurz – ergonomische Tische und Stühle schonen im Arbeitsalltag besonders den Rücken.

Vorbei sind die Zeiten, in denen Büromöbel bloße Container oder Ablageflächen waren. Gut so. Denn wenn sie auch nach wie vor der Büroarbeit dienen, sie vereinfachen, beschleunigen und effizienter machen, so sind die Einrichtungsgegenstände eines Arbeitsplatzes heute viel mehr: Wohlfühlelemente, Kreativquellen, Treffpunkte.

Nachdem das Sitzen auf Stühlen nicht mehr nur das Repräsentationssitzen der Macht und der Autorität darstellte, sondern im Bürgertum angekommen war, entstanden im 16. Jahrhundert mit dem aufkommenden Handel immer mehr sitzende Berufe: Kaufleute, Händler und Buchhalter waren immer mehr auf einen festen Arbeitsplatz angewiesen. Und damit auf entsprechende Möbelstücke. Mit der späteren Industrialisierung wurden Tische und Stühle noch praktischer angelegt – der Effizienz der Maschinen nacheifernd, mussten die Büromöbel das präzise und effiziente Arbeiten ermöglichen. Damals war die Maxime: Je weniger Bewegung am Arbeitsplatz nötig ist, desto besser.

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Noch bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Möbel vornehmlich aus Massivholz gefertigt, später folgte furniertes Holz. In den 1970er Jahren kam Kunststoff als Material hinzu. Damit waren neue Farbgebungen und auch neue Formen möglich. Heute verwendet man meist Stahl, Aluminium und Holz in einer Kombination. Und nicht nur äußerlich wurden Büromöbel weitaus vielfältiger: Schreib-, Computer- und Besprechungstische, Schubladencontainer, Schränke, Sitzmöbel und Raumtrenner in ihren Varianten und Kombinationen bestimmen das Bild in den Office-Umgebungen. Dabei folgt die Form schon lange nicht mehr nur der Funktion. Wenn wir so viel Zeit am Arbeitsplatz verbringen, möchten wir uns schließlich auch wohlfühlen. Design spielt mittlerweile eine große Rolle, genau wie ergonomische Intelligenz und Flexibilität.

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So sind etwa die Möbelbausysteme so angelegt, dass sie sich Office-Anforderungen auch projektweise anpassen können. So wie die Teams sich in Größe und Zusammensetzung ändern, tun dies auch die Möbel. So lassen sich immer mehrere Funktionen zuweisen – Regale etwa bieten Stauraum, teilen Arbeitsbereiche ein oder bieten die spontane Theke zur Teambesprechung. Schreibtische lassen sich anordnen zu Einzel- oder Gruppenarbeitsplätzen sowie Besprechungsbereichen.

 

Kommunikation und Teamarbeit bestimmen heute schließlich
den Arbeitsalltag – inhaltlich DHDG_Mittelzone_Dauphin_Atelier_people_3-de24844c47e2ff48und auch räumlich. Denn „das“ Büro ist nicht mehr der klar abgegrenzte Arbeitsplatz, sondern tritt heute in verschiedenen Ausprägungen auf. So gibt es Bereiche, in denen man sich zum konzentrierten Arbeiten zurückziehen kann, sowie Treffpunkte und offene Bereiche, in denen die Kommunikation und Zusammenarbeit stattfinden sollen. Kurz: Der Arbeitsplatz ist ein Ort sozialer Interaktion geworden, in dem auch Emotionen ihren Platz haben – beinahe wie im Alltag. Die Möbel müssen also Funktionen erfüllen und flexibel sein, sollten aber auch über ein ansprechendes Design verfügen, um zum Wohlfühlen und zur Kreativität einladen zu können.

Neben Funktion und Design spielt auch der Begriff der Ergonomie eine immer größere Rolle, denn zum Wohlfühlen und effizienten Arbeiten gehört auch ein Arbeitsplatz, der nicht krank macht. Ergonomische Umsetzungen von Büromöbeldesign hielt bereits in den 1950er Jahren Einzug, als Ingenieure und Designer mit dem Anpassen der Arbeitsumgebung an die Anforderungen der Tätigkeit begannen. Teils mit normierten Vorgaben, teils mit Mechaniken und Hebeln, speziell die Bürostühle betreffend. Der starren Haltung sollte entgegengewirkt werden. Doch erst Ende der 1970er Jahre kam ein wirklich benutzerfreundlicher Drehstuhl mit Synchronautomatik auf den Markt.

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Seitdem hat sich das Zusammenspiel aus Design, Funktion und Ergonomie stetig verbessert. Dabei sollte etwa ein guter Bürostuhl wechselnde Sitzpositionen zulassen und den Körper dabei in jeder Position gut unterstützen. Die Sitzhöhe sollte verstellbar sein, um den Blutfluss im Beinbereich garantieren zu können, die Sitzfläche sollte zudem tiefengefedert sein und beim Hinsetzen nachfedern, um Stauchungen der Wirbelsäule zu vermeiden. Die Rückenlehne sollte mindestens bis zu den Schulterblättern reichen und zudem den Rücken im Lendenbereich deutlich spürbar unterstützen. Auch die Rückenlehne sollte übrigens verstellbar sein. Die schon erwähnte Synchronautomatik ist ebenso verfeinert worden und sollte heute bei einem guten Bürostuhl Standard sein. Dabei ermöglicht der Stuhl ein dynamisches Sitzen, indem sich beim Zurücklehnen neben der Rückenlehne auch die Sitzfläche neigt – der Stuhl folgt so der natürlichen Bewegung des Körpers.

BOSSE-SINGLE-OFFICEHeutige Entwickler und Produzenten von Bürostühlen gehen von genau diesen Bewegungsfreiheiten aus, wenn sie Sitzgelegenheiten für den Arbeitsplatz konzipieren. Die Firma HÅG etwa vergleicht das lange Sitzen am Schreibtisch mit dem früheren stundenlangen Sitzen auf dem Pferderücken. Diese Belastung sei nur durch das Zusammenspiel von aufrechter Haltung und ständiger Bewegung beim Sitzen möglich gewesen. Speziell die Füße im Steigbügel hätten es dem Reiter erlaubt, den Oberkörper im Sattel beweglich und aktiv zu halten. HÅG entwickelte mit der Balanced Movement Mechanik eine Möglichkeit, mit der der gesamte Körper den Stuhl kontrollieren kann. Auch die Beine und Füße würden so nicht „geparkt“, sondern blieben dynamisch, wie der Rest des Körpers.

Auch beim Schreibtisch kann man auf bestimmte Kriterien achten, die ein ergonomisches Mindestmaß garantieren. So benennt die Leitlinie „Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze“ von Quality Office, dem Qualitätszertifikat für Büro-Einrichtungen, etwa die Größe der Arbeitsfläche mit mindestens 160x80cm. Dadurch können der Sehabstand zwischen Auge und Bildschirm mindestens 50cm betragen, der je nach Bildschirmgröße auch angehoben werden müsste. Die Höhe der Arbeitsplatte sollte sich dem jeweiligen Nutzer anpassen lassen, so dass Ober- und Unterarm – ebenso wie Ober- und Unterschenkel – etwa einen 90°-Winkel bilden. Auch hier sollte den Beinen und Füßen ausreichend Bewegungsfreiheit zugesichert werden, indem die Breite des freien Beinraums mindestens 100cm betragen sollte, die Höhe ist hier abhängig von der eingestellten Höhe der Arbeitsplatte.

Besonders ideal stellt sich hier ein höhenverstellbarer Sitz-Steh-Arbeitstisch dar. Denn häufige Haltungswechsel während der Arbeit sind nun mal wichtig für eine ausreichende Durchblutung der Bandscheiben und der Muskulatur – und letztlich natürlich auch des Gehirns. So empfiehlt sich ein dynamischer Wechsel zwischen sitzender und stehender Tätigkeit sogar alle 20 Minuten. Sitz-Steh-Arbeitsplätze lassen daher auch eine besonders flexible Arbeitsorganisation zu; praktisch jede Tätigkeit lässt sich so auch im Stehen ausüben. Die Höhe kann dabei mit einem Elektromotor, Gasfedern oder Kurbel verändert werden. Zudem gibt es Modelle mit Memory-Funktion, in der sich Höhen für verschiedene Nutzer speichern lassen. Die Hund Möbelwerke zum Beispiel liefern ihren Sitz-Stehtisch Thales mit einer entsprechenden Software aus, über die solche Profile angelegt, aber auch Bewegungserinnerungen eingestellt werden können.

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Vorbei sind die Zeiten, in denen das Büro grau war und beengend. Der Arbeitsplatz soll nämlich Freiheit vermitteln – die Bewegung, die Kommunikation und die Kreativität gleichermaßen betreffend. Und Büromöbel öffnen uns diese Räume. Gut so.

 

TEXT: Christian Dang-anh

Fotos: Hund Möbelwerke, Scandinavian Business Seating, Dauphin Home, BOSSE, HAG