Bussi!

Farben

 

Busssii!“-„4mal bitte!“ haucht mein Gegenüber mir vorsorgehalber schon beim ersten Luftkuss mit Beinahe-Wangenkontakt in meine Muschel – klar doch, weiß ich doch, schließlich sind wir auf einer Vernissage mit bunten Bildern auf weißen Wänden und lauter Leuten in schwarzer Garderobe. Nur ich scheine mal wieder direkt von der Malerpalette aufs Galerieparkett gerutscht zu sein. Vorwurfsvolle Blicke hinter kreisrunden schwarzen Brillengestellen lassen keinen Zweifel aufkommen: Ich störe mit meinem farbenfrohen Outfit nachhaltig den (be)deutungsschwangeren Kunstkennerblick, der sich in gebührendem Abstand ganz und gar und alleinig der expressiven Farbigkeit der hängenden Leinwände widmen will. Nur das Picassorot der weiblichen Lippen sorgt im weiten Rund für blinkende Augenblicke – schade nur, dass nach einer halben Stunde das meiste davon nur noch leicht verblasst am Sektglasrand sichtbar ist. In den 80ern trugen die Männer wenigstens noch pastellfarbige Schnur-Schlipse auf schwarzen Hemden, aber heute? An den kunstkundigen Körper kommt nur noch Wasser und Schwarz und auf die eigenen vier Wände nur Weiß. Dann kann man wenigstens auch nichts falsch machen. Was für mich den Schein einer Bankrotterklärung an die eigene Kreativität hat, ist für viele der vermeintlich sichere Persönlichkeitshafen. Individualität wird scheinbar nicht mehr nachgefragt. Oder wieso gleichen sich heutzutage zuviele Menschen nicht nur in Sachen Mode, Frisuren und Accessoires, sondern auch bei Einbauküchen, Autofarben und Reisezielen? Ja selbst die großen Parteien haben kaum noch eigene Farbtupfer aufzuweisen – alles einheitlich in der mausgrauen Mitte, sicher ist sicher. „Ja IHNEN steht das , DU kannst das tragen, bei EUCH gefällt mir die dunkle Wand, in IHR Haus passen diese Möbel“ höre ich immer wieder. Aber nur Mut! Auch SIE vertragen Farbe – irgendwo – irgendwie – irgendwann.

Die Glosse von Rainer Güntermann

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Steht die Wand an der Grundstücksgrenze, kann es rechtlich spannend werden

Markus Meyer

Paragraphen-SymbolSteht die Wand an der Grundstücksgrenze, kann es rechtlich spannend werden

Mit dem nahenden Ende der Schlechtwetterzeit stehen für Eigentümer von Immobilien regelmäßig Arbeiten rund um Haus und Garten an. Gleich ob diese durch den Eigentümer selbst oder durch Bau- und Handwerksfirmen ausgeführt werden: Betreffen die Arbeiten den Bereich der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, kann es rechtlich spannend werden.

Dies ist insbesondere bei Arbeiten der Fall, die etwa Wände, Mauern und Zäune im Grenzbereich oder den, technisch hochaktuellen, Sachverhalt der Außendämmung von Wandflächen im Grenzbereich betreffen. Hier fragt sich dann, was der Eigentümer darf und welche Formalia gegebenenfalls einzuhalten sind.

Wichtigste Weichenstellung ist hierbei, ob das betroffene Bauteil gänzlich auf der eigenen Grundstücksseite steht oder ob das Bauteil von der Grenze geschnitten wird. In letzterem Fall kann eine sogenannte gemeinsame Grenzeinrichtung im Sinne des § 921 BGB vorliegen. Diese können von beiden Nachbarn gemeinsam genutzt, müssen aber auch gemeinsam unterhalten werden.

Das Nachbarrechtsgesetz detailliert diese Unterscheidung weiter aus und unterscheidet insbesondere bei Wänden nach der „Grenzwand“, die komplett auf einer Grundstücksseite steht sowie der „Nachbarwand“, die als Grenzeinrichtung auf der Grenze steht. Nachbarwände sind bei Altbauten im Innenstadtbereich oft als gemeinsame Giebelwände anzutreffen.

Bei alten „Grenzwänden“ besteht seit einer Gesetzesänderung aus 2011 unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit die Wand von außen zu dämmen und hierfür das nachbarliche Grundstück um bis zu 25 cm in Anspruch zu nehmen (§23a NachbarRG NRW). Voraussetzung für dieses Recht ist unter anderem, dass eine Dämmung von der eigenen Grundstücksseite nicht mit vertretbaren Mitteln möglich ist und der Nachbar nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Diese Voraussetzungen sind bisweilen nicht einfach darzulegen.

Steht die Wand hingegen als „Nachbarwand“ auf der Grenze, ist sie in der Regel gemeinschaftlich zu unterhalten. Eine Dämmung ist dann eventuell zur Unterhaltung und zum Schutz der gemeinschaftlichen Wand ohnehin technisch erforderlich. Das Recht zur Aufbringung der Dämmung lässt sich hier oft leichter durchsetzen als bei der einseitigen „Grenzwand“.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen dafür, dass der genaue Verlauf von Mauer, Zaun, Fundament etcetera im Nachbarrecht von erheblicher Bedeutung ist. Bei jeder Maßnahme in Grenznähe ist es daher essentiell, über den Grenzverlauf durch Einsichtnahme in die Unterlagen ganz genau Bescheid zu wissen.

 

Text: Markus Meyer Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

…UNTERWEGS… – ROLAND MERTENS

Roland Mertens

Roland Mertens, gebürtig aus Stolberg, ist seit seiner Zeit als Student der Düsseldorfer Kunstakademie bei Professor Josef Beuys sehr vielfältig künstlerisch tätig: Musiker, Restaurator, Kirchen-Vermesser, Puppenspieler, Zeichner, Maler, Installations- und Performancekünstler und und und. Ebenso vielfältig sind seine Werke: Keine Spezifizierung oder Beschränkung auf eine bestimmte Ausdruckssprache, sondern immer wieder überraschend. Wir trafen ihn in seinem Aachener Atelier.

Herr Mertens, zur Zeit ist ein monumentales Gemälde von Ihnen in einem eigenen Raum des Suermondt-Ludwig-Museums in Aachen ausgestellt, welches den schlichten Titel KELIM trägt. Ist die Präsentation an diesem herausragenden Ort für einen Aachener Künstler so etwas wie ein Ritterschlag?

Kelim

Kelim

Ich – ein Ritter? Ja, wenn dann einer, der auf Rosinante reitet und gegen Windmühlen anrennt.

Das angesprochene Bild zeigt einen stattlichen Engel, der in sich versunken einen Kelim in seiner ganzen Schönheit und Vollkommenheit betrachtet, begutachtet, vielleicht auch bewundert. Und obwohl das Bild über einen sehr langen Zeitraum hinweg entstanden ist, ergibt sich aktuell beim näheren Betrachten des Hintergrundes mit ruinenähnlichen Bauten auf einem Berg und ausgedehnten Rauchwolken im Tal unwillkürlich die Assoziation von Zerstörungen weltberühmten Kulturgutes durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“. Brauchen wir einen Engel zur Rettung der Kunst?

 

Der Engel auf diesem Bild steht nicht für ein höheres Wesen – eher für eine höhere Einsicht. Je mehr ich versuche, die Problematik im Orient zu verstehen, umso größer wird meine Ratlosigkeit. Verkörpert der Engel in seiner ruhigen Betrachtung eine solche Ratlosigkeit? Oder ist er der Engel der Apokalypse, der kurz innehält, bevor er die Welt zertrümmert?

 

Judith

Judith

In all den Jahren zwischen Installationen, Performances, mystischer und mythischer Malerei zieht sich wie ein roter Faden das Thema des Stilllebens durch Ihr künstlerisches Schaffen. Was reizt Sie so an dieser vermeintlich überholten Stilrichtung, dass Sie über einen Zeitraum von 30 Jahren immer wieder darauf zurückgreifen?

 

 

Das genaue Beobachten von Dingen, sie in Korrespondenz miteinander zu bringen, ist eine interessante Aufgabe. Ein gutes Training für eine aufmerksame Wahrnehmung. Da sollte der Künstler nicht zu sehen sein. Er ist hier nur Medium. Die Dinge sind sich selbst genug.

Bergamo 2012

Bergamo 2012

Ihre Ansichten von Bergamo, Orvieto und anderen italienischen Städten zwingen den Betrachter, mit dem Auge von Haus zu Haus zu gehen, um den Ort trotz des fernen Standpunktes genau zu erkunden, ohne wirklich in das Leben dort eintauchen zu können. Sind Ihre Arbeiten bewusst mehr fragend als deutend oder gar antwortend?

 

Generell denke ich , dass Fragen interessanter sind als Antworten. In der Kunst sind Antworten grauenhaft.

So bedrückend einige Ihrer Bilder schon allein aufgrund ihrer dunklen Farbigkeit wirken, so entdeckt man doch immer wieder Kleinigkeiten, die auf einen subtilen Humor schließen lassen. Bei der Bilderserie „San Gelato“ kommt dieser dann ganz unverblümt zum Ausdruck. Ist Humor auch für einen Künstler befreiend und daher zuweilen zwingend notwendig?

San Gelato

San Gelato

Humor ist ein Lebenselexier. Er steht aber der Nachdenklichkeit nicht im Wege, macht oft bittere Erfahrungen erträglicher. Ein schöner Satz –ich habe vergessen, von wem: „Humor ist die Höflichkeit der Verzweifelten.“ Die Guckkasten-ähnlichen Objekte sind im wahren Wortsinn vielschichtig. Sie sind Schaukasten, Theaterbühne, 3D-Animation, Kurzgeschichte und Statement zugleich. Wie sehen Sie Ihre Rolle als Künstler: mahnend, belehrend, unterhaltend, aufklärend, analysierend? Vielleicht ein bisschen irritieren? Was genau bedeutet der Titel Ihres aktuellen Werkbandes SAME SAME BUT DIFFERENT? In Asien geben die Leute ungern zu, dass sie etwas nicht haben. Sie zeigen einem etwas Anderes und meinen dann „Same same but different“. Der Rheinländer würde sagen: „Genau so ähnlich“. Wenn man Ihre Biografie liest, scheinen Sie sich selbst immer wieder neue Aufgaben zu stellen, die Sie dann stets gewissenhaft, konsequent und leidenschaftlich „erledigen“. Sind Sie im Gegensatz zum Klischée des chaotischen Kreativen ein disziplinierter Künstler? Ich bin nicht diszipliniert. Wenn ich keine Lust zu arbeiten habe, dann arbeite ich nicht. Aber eigentlich habe ich immer Lust. Und dann gibt es noch die Devise, die in Darjeeling auf eine Felswand geschrieben steht: „Don’t work hard – work smart“.

Herr Mertens, Ich danke Ihnen für das Gespräch.

Ohne Titel 1993

Fotos: Adam Oellers, Krentz Photography

Zehn Saunaregeln zum garantierten Wohlbefinden

Aufguss

Zehn Saunaregeln zum garantierten Wohlbefinden

• Regelmäßige Saunagänge beugen Infektionen vor und stärken das Immunsystem, bei akuter Erkältung ist die Sauna jedoch tabu

• Vor dem ersten Saunagang bereitet ein warmes Fußbad nach dem Duschen den Körper optimal vor

• Gründliches Abtrocknen vor jedem Saunagang beschleunigt und fördert das Schwitzen

• Ausgiebig vor und nach dem Saunieren trinken, aber nicht zwischen den Saunagängen

• Während eines Aufgusses nicht die Sauna betreten
oder verlassen

• Nicht eine feste Dauer vorgeben, sondern auf das jeweilige Wohlbefinden achten: Zwischen und 15 Minuten ist alles richtig

• Nach einem Saunagang -wenn möglich – zunächst erst zwei Minuten Sauerstoff an frischer Außenluft tanken, danach mit kalten Wasser- anwendungen beginnen

• Eine gesundheitsfördernde Wirkung tritt nur ein bei intensiver Abkühlung – lauwarmes Duschen ist kontraproduktiv

• Im Anschluss an die Abkühlung auch ein warmes Fußbad nehmen, damit Restwärme des Körpers abgeführt und Nachschwitzen verhindert wird

• Zum Abschluss maximal dreier Saunagänge nicht beim Duschen einseifen, da die Haut inzwischen gründlich genug gereinigt ist

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Das Ende eines weit verbreiteten Irrtums: Mangel auch ohne Sachschaden

Paragraph-34-35Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 29.11.2013 zum Aktenzeichen 13 U 80/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26.03.2015 zum Aktenzeichen VII ZR 15/14) nochmals mit einem weit verbreiteten Irrtum oder besser gesagt mit einer weit verbreiteten Ungenauigkeit aufgeräumt.

 

Markus_Cosler

Markus Cosler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht | Lehrbeauftragter für Baurecht an der FH Hannover

Immer wieder kommt es am Bau zu Streit zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Ist die Leistung mangelfrei oder nicht?

Oft wendet der Bauunternehmer ein, dass doch gar kein Schaden vorhanden sei, von daher sei seine Leistung doch offensichtlich mangelfrei: „Natürlich ist das Dach mangelfrei, sonst hätten Sie ja innen Feuchtigkeit!“ Doch diese Schlussfolgerung ist eben nicht richtig. Der Mangel ist nach gesetzlicher Definition die Abweichung der so genannten Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit, also jede (und nicht nur eine negative) Abweichung des geschuldeten Vertrags-Soll im Hinblick auf den vorhandenen Ist-Zustand. Dies hat erst einmal rein gar nichts mit dem Eintritt eines Schadens oder Ähnlichem zu tun. Selbst wenn noch nicht einmal überhaupt ein Schaden droht, kann die Leistung mangelhaft sein. Wenn beispielsweise die Verarbeitung eines konkreten Produktes geschuldet ist, so ist die Leistung mangelhaft, wenn ein anderes Produkt verbaut wird. Wer eine Leistung aus Lärchenholz erhalten möchte, für den ist die – handwerklich völlig einwandfrei gestaltete gleiche Leistung – in Buchenholz eben mangelhaft. Eines konkreten Schadens bedarf es hierzu gar nicht. Ein undichtes Dach ist ohnehin mangelhaft, auch wenn es noch gar nicht herein geregnet hat und es damit noch nicht zu einem Schaden gekommen ist. Der Mangel ist dann das undichte Dach, der Schaden der Feuchtigkeitseintritt.

Dies hat jüngst das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 29.11.2013 zum Aktenzeichen 13 U 80/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26.03.2015 zum Aktenzeichen VII ZR 15/14) nochmals erfreulich deutlich gemacht. Umgangssprachlich wird nämlich zwischen Mangel auf der einen und Schaden auf der anderen Seite leider nicht differenziert. Die Begriffe werden quasi synonym verwandt. Dabei sind sie völlig unterschiedlich. Die Leistung kann mangelhaft sein, auch wenn überhaupt kein Schaden eingetreten ist. Der Bundesgerichtshof nennt den Schaden als solches oft das „Symptom“ für den Mangel. Im Hinblick darauf reicht es auch aus, wenn der Auftraggeber beispielsweise das Symptom rügt. Er muss den Mangel überhaupt nicht rügen, da er ja oft den eigentlichen Mangel, also quasi die Ursache für das Symptom, gar nicht kennt.

Text: Markus Cosler