

Michael Foellmer
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung: nicht nur im Winter für ein absolutes Muss für Gebäudeeigentümer
Sind Sie Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie oder Besitzer ein vermieteten Ein-/ Zwei- oder Mehrfamilienhauses? Dann ist neben der Gebäudeversicherung die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung für Eigentümer von Wohneigentum und für Eigentümergemeinschaften ein absolutes Muss und schützt Sie vor unvorhersehbaren Schäden. Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).
Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
Als Besitzer eines selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung im Regelfall über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies bitte immer im Einzelfall bei Ihrem Versicherer prüfen lassen.
Was ist versichert?
Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert. Die Haus- und Grundhaftpflicht Versicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet? Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Nach § 22 WHG haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässer- schädlichen Substanzen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt (Gefährdungshaftung). Die häufigsten Ursachen für den Austritt von Öl aus den Tanks können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Tankhaut sein. Um sich gegen die enormen finanziellen Schäden abzusichern, empfiehlt sich für jeden Öltankbesitzer eine entsprechende Gewässer- schadenhaftpflichtversicherung Hier noch einige Schadenbeispiele aus der Praxis:
Der Klassiker:
Im Winter vergaß der Vermieter, oder aber auch ein vom Vermieter beauftragter Mieter, seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 Euro geschätzt.
Schaden durch einen Baum: Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf zirka 3.400 Euro geschätzt.
Schäden im Hausflur:
Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 Euro geschätzt.
Parkplatz vor dem Haus:
Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines Pkw. Der Eigentümer des Pkw forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 Euro geschätzt. Der Versicherer prüft in diesem Fall, ob die Schadenansprüche gerechtfertigt sind oder nicht. Er lehnt ab oder befriedigt die Ansprüche.





Denn noch vor der Frage nach der technischen Ausstattung steht die nach den Räumlichkeiten: Soll das Heimkino im Wohnzimmer installiert werden? Oder gar im Schlafzimmer? Sollen also Fernseher und Soundsystem beziehungsweise Beamer und Leinwand im Interieur gänzlich versteckt werden? Oder gibt es einen Kellerraum, der zum privaten Kino umgebaut werden kann?
Hier sind also nicht nur technische Aspekte ausschlaggebend, vor allem die wohnlichen Gegebenheiten fallen ins Gewicht. Ein Heimkino mit Beamer und Leinwand sollte möglichst fensterlos sein, um Reflexionen zu vermeiden. Hier bietet sich der Keller an. Trotzdem lassen sich mit einem modernen Heimkinosystem auch im Wohnzimmer hervorragende Klang- und Bildergebnisse erzielen – mit Beamer oder Flachbildfernseher gleichermaßen. Teppiche und Möbel können Störgeräusche schlucken, Vorhänge oder Jalousien Lichtreflexe aus dem Sichtfeld halten.
Nicht zu unterschätzen ist auch die Frage nach den richtigen Sitzmöbeln. (Kino-)Sessel, Sofas oder die große Couch sollten bequem sein und genug Platz bieten. Auch der richtige Winkel ist beachten, damit beim Kinoerlebnis eine bequeme Haltung eingenommen werden kann, der Kopf nicht in den Nacken gelegt werden muss etc. Hier kommt die Frage nach Flachbildfernseher oder Beamer ins Spiel – denn die wirklich großen Bilder wirft ein Beamer auf die Leinwand. Und eine große Leinwand eröffnet natürlich auch mehr Möglichkeiten beim Positionieren der Sitzmöbel.
Flachbildfernseher oder Beamer? Beide Techniken gibt es in HD, 4K und mit 3D-Darstellung. Was für welchen Raum und für welche Sehgewohnheiten das geeignete Medium ist, entscheidet sich durch die Gegebenheiten und persönliche Vorlieben beim Fernsehen – und natürlich nach einer gründlichen Beratung beim Fachhändler. Ein Beamer kann beispielsweise auch TV-fähig sein und den Fernseher im Haushalt komplett ersetzen. Stimmen die wohnlichen Gegebenheiten, lassen sich Beamer und Leinwand recht gut verstecken und der Raum deutlich freier gestalten als mit Fernseher, der im ausgeschalteten Zustand immer noch eine schwarze Fläche im Raum darstellt. Die Leinwand verschwindet per Rollo an der Decke oder lässt sich per System im Boden versenken. Da der Beamer relativ klein ist, lässt auch er sich, wenn er nicht benutzt wird, gänzlich im Interieur verstecken. Allerdings ist zu beachten, dass auch die Umsetzung mit Beamer in jedem Fall noch Peripheriegeräte benötigt, da dieser nicht mehr als die Bilderzeugung erledigt. Tonwiedergabe, Fernsehempfang und weitere Funktionen kommen von externen Geräten, die natürlich auch untergebracht werden wollen.




tehtische vor dem großen Leinwandvorhang verbreiten wahrlich Großstadt-Atmosphäre und laden direkt zum Pre-Drink ein. Spätestens jetzt erschließt sich einem Jeden die frühe Öffnungszeit vor der Vorstellung, wie auch die Möglichkeit, freitags und samstags nach der Filmvorführung den Abend an der Bar ausklingen zu lassen. Die Tatsachen, dass nur ein Film pro Abend gezeigt wird, dies sogar ohne Produkt-Werbung, die Umbaukosten von 11.000 Euro pro Sitzgelegenheit (mehr als das Doppelte des Branchenüblichen), die reduzierte Anzahl von nur 41 Master-Sesseln im Parkett und 83 sehr geräumigen und bequemen Stühlen auf dem Balkon – all dies steht für puren Enthusiasmus und idealistisches Luxus-Hobby.
Überhaupt die Sessel! In Rückenlehnenneigung exakt auf das Verhältnis von eingeebnetem Boden zur hohen Leinwand angepasst, derart großzügig bemessen, dass man fast geneigt ist, die Schuhe auszuziehen und die Extremitäten mit auf die
Das Fehlen von Popcorn wird mehr als ausgeglichen durch eine anspruchsvolle Auswahl von leckeren Kleinigkeiten in ansprechender Präsentation, und die vielen, durch angemessene Garderobe zu erkennenden Servicekräfte, gepflegt servierten Getränke, unter anderem auch Weine, Cocktails und – für mich als Wahlbelgier sehr willkommen – Trappistenbier. Dies alles unter dem Vorzeichen der Abkehr vom Wegwerf-Catering.

