Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch schonmal Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar. Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. Das heißt, es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke. Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort. Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch schonmal Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar. Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. Das heißt, es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke. Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort. Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche oder der Wohnfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über sechs bis 8 Quardatmeter) müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.
Was ist versicherbar?
Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern. Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.… zum Artikel